Ministerium für Kultur und Tourismus 4/B Unter Vertrag genommen 165 Ankündigung der Personaleinstellung
Ministerium für Kultur und Tourismus 4/B Vertragliche 165 Bekanntmachung über die Einstellung von Personal 165 Bekanntmachung über die Einstellung von Vertragspersonal In der Provinzorganisation unseres Ministeriums gilt Artikel 657 des Beamtengesetzes Nr. 4 [Mehr ...]