Die ermäßigte Zahlungsfrist für Verkehrsstrafen wurde auf einen Monat erhöht

Die Verordnung zur Erhöhung der ermäßigten Zahlungsfrist für Verkehrsstrafen von 15 Tagen auf 1 Monat wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Die vom Innenministerium ausgearbeitete „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verfahren und Grundsätze, die bei der Ausstellung, Sammlung und Nachverfolgung von Verkehrsbußgeldberichten anzuwenden sind“, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Gemäß der Verordnung wurde die ermäßigte Zahlungsfrist für Verkehrsbußgelder von 15 Tagen auf 1 Monat erhöht.

Darüber hinaus wurde die Formulierung „ein Viertel“ im Kürzungssatz der Strafen in „25 Prozent der Strafe“ geändert.