Wo und wie werden Katastrophenopfer Adressänderungen vornehmen?

Wie und wo nehmen Katastrophenopfer Adressänderungen vor?
Wo und wie werden Katastrophenopfer Adressänderungen vornehmen?

Die Generaldirektion für Bevölkerungs- und Bürgerangelegenheiten gab bekannt, dass die vom Erdbeben betroffenen Bürger die Möglichkeit erhalten, ihre Siedlungsadresse in andere Provinzen über die Bevölkerungsdirektionen sowie E-Government und Populationmatics zu ändern.

Die Erklärung der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten lautet wie folgt: „Um die Beschwerden unserer Bürger im Katastrophenfall zu verringern und ihren Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu erleichtern, haben unsere Bürger, deren Wohnadressen im Erdbebengebiet lagen, vor dem 6. betroffene Bundesländer in andere Bundesländer können ihre Anschriftenänderungen an andere Bundesländer sowie E-Government und E-Government-Stellen bearbeiten, ihnen wurde durch unsere Volkszählung die Möglichkeit dazu gegeben.

Aufgrund der Tatsache, dass die Siedlungen infolge von Naturkatastrophen unbrauchbar geworden sind, können unsere Bevölkerungsdirektionen gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Richtlinie zur Umsetzung des Adressregistrierungssystems eine E-Mail senden eine Deklaration der Siedlungsadresse durch unsere State and Populationmatics.“