Komfort für Tierarztpraxen in der Erdbebenzone

Bequemlichkeit zu Veterinärbüros in der Erdbebenzone
Komfort für Tierarztpraxen in der Erdbebenzone

Einige technische Anforderungen für Tierkliniken und erdbebengeschädigte Kliniken werden erst am 6. Februar 2024 beantragt.

Die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft ausgearbeitete Verordnung zur Änderung der Verordnung über die tierärztliche Praxis und Poliklinik wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Verordnung umfasst die technischen, hygienischen und gesundheitlichen Mindestvoraussetzungen für die von Tierärzten eröffneten oder zu eröffnenden Praxen und Polikliniken sowie die Verfahren und Grundsätze für die Eröffnung, den Betrieb und die Inspektion dieser Orte.

Die Verordnung wurde um einen vorübergehenden Artikel in Bezug auf Tierkliniken und Ambulanzen in Orten ergänzt, die aufgrund von Erdbeben zu Katastrophengebieten erklärt wurden.

Demnach werden bestimmte Mindest- und technische Bedingungen bis zum 6. Februar 6 in zugelassenen Tierkliniken oder Polikliniken, die aufgrund der am 2024. Februar aufgetretenen Erdbeben an Orten, die zu Katastrophengebieten erklärt wurden, beschädigt wurden, nicht angestrebt.

Dabei werden die für Praxis- und Poliklinikabteilungen festgelegten Kriterien für Anzahl und Größe der Arzt-, Untersuchungs- und Geräteräume nicht benötigt.

Die Verordnung trat am 6. Februar in Kraft.