Anzahl der Kinderbefragungszentren auf 597 erhöht

Die Zahl der Kinderbegegnungsstätten stieg um
Anzahl der Kinderbefragungszentren auf 597 erhöht

Die vom Justizministerium durchgeführte Praxis, die 90 Jahre lang der Entbindung von Kindern durch Zwangsvollstreckung ein Ende setzt, begann heute in 9 Provinzen und 59 Bezirken, in denen sich Istanbul und Ankara befinden. Damit stieg die Zahl der Provinzen und Bezirke, in denen der Antrag gestellt wurde, auf 481 und die Zahl der Kinderbefragungszentren auf 597.

Unter Beteiligung von Justizminister Bekir Bozdağ wird die Anwendung, die am 4. April 2022 gleichzeitig in 11 als Pilot bestimmten Provinzen gestartet wurde und das Vollstreckungsverfahren bezüglich der Übergabe von inhaftierten Kindern an ihre Eltern beendete, zügig ausgeweitet im ganzen Land. Die Zahl der Gerichtsgebäude, in denen der Antrag bisher in 413 Provinzen und Bezirken gestellt wurde, hat mit den heute eröffneten 481 erreicht.

MIT DER UMSETZUNG IN 9 PROVINZEN UND 59 BEZIRKSGERICHTEN BEGONNEN

Ab heute wird die Kindesentbindung durch Vollstreckung, die eine 90-jährige Praxis ist, in Kinderbefragungszentren durchgeführt, die in 9 Provinzgerichten eröffnet wurden, nämlich in Ankara, Istanbul, Bitlis, Erzincan, Isparta, Konya, Manisa, Mersin und Ordu.

Ab heute sind Adilcevaz, Ahlat, Akyurt, Amasra, Vehicle, Ayvacik, Ayvalik, Azdavay, Bakirkoy, Bala, Bayramic, Biga, Bodrum, Bulancak, Buyukcekmece, Can, Cayirli, Demre, Dereli, Devrekani, Edremit, Egirdir, Elmadag, Erdek, Erdemli, Espiye, Ezine, Finike, Gaziosmanpaşa, Gallipoli, Gonen, Görele, Güroymak, Haymana, Hizan, İliç, Kalecik, Karapınar, Kaş, Keçiborlu, Kemah, Kemaliye, Kemer, Korkuteli, Kumluca, Küçükçekmece, Lapseki, Manyas, Marmara, Kinderbegegnungszentren wurden in 59 Distrikten in Betrieb genommen, darunter Mutki, Refahiye, Senarkent, Sütçüler, Taşköprü, Tercan, Tirebolu, Ulus, Yenice und Yığılca.

30 880 Transaktionen wurden durchgeführt

Seit Beginn der Antragstellung wurden insgesamt 57 Akten bearbeitet, darunter 356 Akten zur Geburt eines Kindes und 413 Akten zu persönlichen Beziehungen, in Vernehmungszentren, die 585 Gerichtsgebäuden in 5 Provinzen und 675 Bezirken angegliedert sind. Da die Entbindung von mehr als einem Kind und die Aufnahme von Personenbeziehungen in zeitlichen Abständen in jeder Akte durchgeführt werden, hat die Zahl der bisher durchgeführten Transaktionen 6 erreicht.

KOSTENLOS BEWERBEN

Mit dem vom Justizministerium unter Berücksichtigung des Kindeswohls umgesetzten neuen Antrag müssen Eltern, denen kein Sorgerecht, aber das Recht zugesprochen wird, ihre Kinder nach dem festgelegten Kalender zu sehen, keinen Vollstreckungsantrag mehr stellen Büros. Diese Eltern können ihre Kinder in den ausgewiesenen Gesprächszentren für Kinder kontaktieren, indem sie sich kostenlos an die in den Gerichtsgebäuden eingerichteten Direktionen für Rechtsbeistand und Opferdienste wenden. Kinderbefragungszentren, die darauf ausgerichtet sind, die Rechte von Kindern im Gerichtsverfahren zu wahren und schützende und unterstützende Maßnahmen für Kinder zu ergreifen, gehen auf die Bedürfnisse von Kindern ein.

BESONDERE BEREICHE WERDEN GESCHAFFEN

Kinderbegegnungszentren befinden sich in oder in der Nähe von Parks, Gärten, Orten, an denen soziale, sportliche und kulturelle Aktivitäten durchgeführt werden, die es Kindern ermöglichen, wertvolle Zeit mit ihren Eltern zu verbringen. Darüber hinaus gibt es in diesen Zentren Bereiche wie Kinderwarte- und Spielplatz, Wartezimmer für Erwachsene, Besprechungsraum, Babypflegeraum, in denen Bücher, Zeitschriften und Spielzeug für alle Altersgruppen geeignet sind. Bei der Einrichtung von Kinderinterviewzentren; Bewertet werden Bereiche wie Jugendzentren, Familienlebenszentren, Sozialeinrichtungen, öffentliche Gärten und Kammern, Kinderkrippen und Kindergärten.

DIE SEKUNDÄRE EXTRAKTION DER KINDER WURDE VERHINDERT

Entscheidungen über die Entbindung und die persönliche Beziehung zum Kind, die von den Gerichten getroffen werden, werden in diesen Zentren mit einem kindzentrierten Ansatz und unter Berücksichtigung des Kindeswohls getroffen. Diese bisher von den Vollstreckungsbehörden durchgeführten Verfahren werden von Sachverständigen in geeigneten kindgerecht gestalteten Entbindungsorten nicht mit Zwang, sondern vor allem durch Kommunikation mit den Beteiligten und Kindern auf Basis einer Einwilligung durchgeführt. Die Parteien können über die richtigen Elternrollen beraten werden und wie sie sich in diesem Prozess verhalten sollten. Mit der Anwendung soll eine sekundäre Traumatisierung von Kindern während und nach dem Scheidungsprozess verhindert werden.

Bis Ende des Jahres soll der Service bundesweit ausgebaut werden.