Werden die Fristen für Gesundheitsberichte verlängert?

Wurde die Dauer des Gesundheitsberichts verlängert?
Werden die Fristen für Gesundheitsberichte verlängert?

Mit der vom Gesundheitsministerium veröffentlichten offiziellen Erklärung gelten periodische Gesundheitsberichte weiterhin bis zum 30. Juni 2023.

Gemäß der Erklärung des Ministeriums wurde bekannt gegeben, dass im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Epidemie alle periodischen Berichte, die nach dem 1. Januar 2020 ausgelaufen sind und nicht erneuert wurden, bis zum 31. Dezember 2022 als gültig gelten.

Um die mögliche Intensität der Gesundheitsdienstleister zu reduzieren, gelten die Meldungen von Personen, die eine regelmäßige Gesundheitsmeldung haben und nicht erneut gemeldet wurden, bis zum 30. Juni 2023 weiterhin als gültig. Gemeldete Medikamente können in den Vertragsapotheken der SGK gegen Rezept bezogen werden.

Dabei wird allen Arten von innerhalb der gesetzlichen Fristen gestellten Erstanzeige-, Verlängerungs- und Anzeigewidersprüchen entsprochen. Die Kontrollprüfungs- und Invaliditätsanzeigeverfahren, die von den Überweisungsträgern aufgrund von Invaliditätsfeststellungs-, Steuerminderungsgründen angefordert werden, werden wie gewohnt fortgesetzt.

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