Die Arbeit an der Registrierung von Haustieren geht weiter

Die Arbeit an der Registrierung von Haustieren geht weiter
Die Arbeit an der Registrierung von Haustieren geht weiter

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erklärte, dass die Identifizierung und Registrierung von Haustieren fortgesetzt werde, und berichtete, dass seit dem 1. Januar 2021 950 Haustiere registriert wurden. Laut schriftlicher Stellungnahme des Ministeriums können Tierhalter ihre Tiere bis längstens 813 gemäß Tierschutzgesetz Nr. „Sie müssen registriert werden.

In diesem Zusammenhang wurden seit dem 1. Januar 2021 insgesamt 543 846 Heimtiere, darunter 406 951 Katzen, 16 950 813 Hunde und XNUMX Frettchen, identifiziert und registriert.

Um die Schwierigkeiten zu überwinden, die bei der Beantragung und Registrierung des Mikrochips aufgrund der Verkürzung der Zeit, der Dichte oder der aus verschiedenen Gründen auftretenden Schwierigkeiten auftreten können, wird die Beantragung und Registrierung des Mikrochips ohne Strafmaßnahmen durchgeführt im folgenden Verfahren, wenn Tierhalter bei den Landes-/Kreisdirektionen eine Erklärung bis Ende dieses Jahres beantragen, abgeschlossen werden kann.

PETVET zeichnet den Namen des Tieres, die Passnummer, die Rasse, die Rasse, das Geschlecht, die Farbe, das Geburtsdatum, den Namen des Besitzers, die Provinz, den Bezirk, das Dorf/die Nachbarschaft und Notfallkontaktinformationen auf.

Darüber hinaus können auch Informationen zu Impfungen, Besitzerwechseln, Verlusten und durchgeführten Operationen des Tieres in das System eingegeben werden.

Mit der Verordnung sind Heimtierhalter verpflichtet, die Kennzeichnung von Katzen, Hunden und Frettchen sicherzustellen und Angaben zu Geburt, Tod, Verlust und Besitzerwechsel den Landes-/Kreisdirektionen zu melden.

MITTEILUNGSPFLICHT FÜR EINEN HAUSTIERPASS UND BESITZERWECHSEL

Gleichzeitig wird bei der Registrierung von Haustieren ein "Pet Passport" nach internationalen Standards ausgestellt.

Der Verlust, Diebstahl oder die Zerstörung von Pässen muss spätestens innerhalb von 60 Tagen der Landes-/Kreisdirektion gemeldet werden. In diesem Fall kann ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Der Tod von eigenen Haustieren muss innerhalb von 30 Tagen den Provinz-/Bezirksdirektionen gemeldet werden, und die Pässe der Tiere müssen abgegeben und aus dem System entfernt werden.

Für den Besitzerwechsel von Heimtieren ist es wichtig, den Besitzerwechsel der Datenbank und des Passes innerhalb von 60 Tagen bei der Landes-/Bezirksdirektion des neuen Besitzers des Tieres zu beantragen.

REISEN VON MENSCHEN

Wenn das Haustier mit einem Passagier oder gewerblich ins Ausland geht, muss sein Mikrochip angebracht, sein Reisepass ausgestellt und es muss bei PETVET registriert werden.

Es wird Pflicht sein, die Pässe dieser Tiere bei innerstaatlichen Transporten mit sich zu führen, und der Besitzer des Haustiers, der keinen Pass hat, wird mit Verwaltungssanktionen belegt.

TIERE OHNE BESITZER

Streunende Tiere müssen von den lokalen Behörden identifiziert werden. Tiere, die von der Straße adoptiert werden sollen, können straflos registriert werden.

Wenn die Tiere, die von der Straße adoptiert werden sollen, nicht identifiziert wurden, wird ein Antrag an die Tierheime gestellt und die Identifizierung wird mit einer "Aneignungsbescheinigung" versehen, und sie können von der Provinzial-/ Bezirksdirektionen ohne Strafe. Es gibt keine Einschränkungen für die Behandlung von Straßentieren durch Tierärzte.

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