Änderung der Verordnung über den Abriss von Gebäuden

Änderung der Verordnung über den Abriss von Gebäuden
Änderung der Verordnung über den Abriss von Gebäuden

Die vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel ausgearbeitete „Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Abriss von Gebäuden“ wurde im Amtsblatt vom 21. Dezember 2022 veröffentlicht und trat in Kraft. Dementsprechend wurden die Prinzipien des Übergangsverfahrens festgelegt, welche Systeme verwendet werden können, um den beim Abbruch des Gebäudes erzeugten Staub zu unterdrücken. Staubunterdrückungssysteme mit entsprechenden Prüfberichten von akkreditierten Institutionen werden bis Ende 2023 bei Gebäudeabbrucharbeiten eingesetzt. Bis zertifizierte Staubunterdrückungssysteme weit verbreitet sind, werden somit mögliche Probleme bei Ausrüstungspreisen und -lieferungen verhindert, und Umweltmaßnahmen, die gegen bei Abbruchprozessen erzeugten Staub zu ergreifen sind, werden ohne Unterbrechung durchgeführt.

Die in der Verordnung über den Abriss von Gebäuden vorgenommene Änderung ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 21. Dezember 2022 in Kraft getreten. Mit der vorgenommenen Novelle wurden die Grundsätze festgelegt, welche Systeme zur Unterdrückung des beim Abbruch des Gebäudes entstehenden Staubes eingesetzt werden können.

In der Erklärung des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel wurde festgestellt, dass in der Verordnung über den Abbruch von Gebäuden, die am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist, der Einsatz von TSE-zertifizierten Staubunterdrückungssystemen bei Abbrucharbeiten vorgeschrieben ist verbindlich und die Umsetzungsgrundsätze des Übergangsprozesses werden entsprechend den Anforderungen der Branche festgelegt.

In der Erklärung heißt es, dass die vor Ort hergestellten und zertifizierten Staubunterdrückungssysteme aufgrund der Anforderungen der Industrie nicht weit genug verbreitet sind, um in 81 Städten eingesetzt zu werden, und weil die Test- und Zertifizierungsprozesse der Geräte bei TSE eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen Zeit hat sich für die Probleme bei der Marktversorgung eine alternative Regelung ergeben.

„Die Grundsätze, mit welchen Systemen der beim Abbruch des Gebäudes entstehende Staub unterdrückt werden kann, sind festgelegt“

In der Erklärung des Ministeriums, dass der Verordnung über den Abbruch von Gebäuden ein Übergangsartikel hinzugefügt wurde, wurden folgende Informationen aufgenommen:

„Staubunterdrückungssysteme, die den europäischen Normen oder anderen international anerkannten Normen entsprechen oder die über einen geeigneten Prüfbericht einer akkreditierten Institution gemäß dem TS 13883-Standard verfügen, dürfen bis Ende des nächsten Jahres 2023 bei Gebäudeabbruchprozessen verwendet werden. Bis zertifizierte Staubunterdrückungssysteme weit verbreitet sind, werden mögliche Probleme bei den Ausrüstungspreisen und der Lieferung verhindert, und die Umweltmaßnahmen, die gegen den bei Abbruchprozessen erzeugten Staub zu ergreifen sind, werden ohne Unterbrechung durchgeführt.

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