657-Beamtengesetz. Anhang 4 der Verordnung über die Beschäftigung von Vertragsbediensteten, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. Insgesamt werden 06.06.1978 (fünf) Vertragsbedienstete in den folgenden Positionen gemäß Absatz (b) eingestellt.
ALLGEMEINE UND BESONDERE BEDINGUNGEN
a) 657 Nr. Beamtengesetz Artikel 48 zur Erfüllung der Anforderungen.
b) Sicherheitsuntersuchungen und / oder Archivrecherchen sind positiv
c) Keine Rente oder Altersrente von einer Sozialversicherungseinrichtung erhalten.
ç) Des Beamtengesetzes Nr. 657. unbeschadet der Bestimmungen des Artikels.
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