Die Marmara-Universität wird akademisches Personal einstellen
Die einschlägigen Artikel des Gesetzes Nr. 2547 und der Verordnung über Beförderung und Ernennung zur Fakultätsmitgliedschaft gelten für die folgenden Abteilungen, Abteilungen und Programme unserer Universität, der Fakultät für Banken und Versicherungen und der Fakultät für Technologie. [Mehr ...]