Die Zonguldak Bülent Ecevit University wird akademisches Personal einstellen

Die zonguldak bulent ecevit university wird akademisches Personal einstellen
Die zonguldak bulent ecevit university wird akademisches Personal einstellen

Die Zonguldak Bülent Ecevit University wird akademisches Personal einstellen. "Verordnung über die Verfahren und Grundsätze für die im Amtsblatt vom 09.11.2018 und 03.10.2019 anzuwendenden Zentralprüfungen und Aufnahmeprüfungen für die von der Zonguldak Bülent Ecevit University angekündigten Anträge und Ernennungen an das akademische Personal" Bestimmungen werden angewendet.

PRÜFUNGSPLAN
Startdatum der Ankündigung: 05.12.2019
Bewerbungsschluss: 19.12.2019
Datum der Bekanntgabe des Ergebnisses vor der Bewertung: 25.12.2019
Aufnahmeprüfungsdatum: 30.12.2019
Ergebnis Beschreibung Datum: 07.01.2020

Die Geltungsdauer beträgt 15 Tage ab dem Datum der Veröffentlichung der Anzeige.

Gemäß den allgemeinen und besonderen Bedingungen des Antrags müssen die Antragsteller, die sich an das Personal der Fakultät wenden, ihren Anträgen die folgenden Unterlagen beifügen, die beim Dekanat oder an der Hochschule einzureichen sind.

1-Petition

2-Fotokopie des Personalausweises,

3-Fotokopie von Bachelor-, Master- und Promotionsunterlagen oder E-Government-Output (Gleichwertigkeit von Diplomen aus dem Ausland muss genehmigt werden)

4- Fotokopien für Studenten, Master- und Doktoranden,

5- Fotokopie des Fremdsprachenzertifikats

6 - Ein Foto,

7- Resume,

8-Central Examination Certificate (ALES),

9-Justizregisterzertifikat (spätestens 1 (ein) Monat)

10 - Ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass der Militärdienst für männliche Kandidaten demobilisiert, ausgesetzt oder freigestellt wurde.

11-Approved Service / Erfahrungszertifikat,

12-Antragsformular (http://personel.beun.edu.tr/icerik/14/cesitli-formlar.html Adresse).

- Bewerbungen müssen bei der persönlich oder per Post angekündigten Abteilung eingereicht werden.

- Verspätungen in der Post werden nicht akzeptiert und Bewerbungen werden nicht akzeptiert, wenn eines der oben genannten Dokumente fehlt.

- Die Website, auf der die Ergebnisse bekannt gegeben werden: http://w3.beun.edu.tr

- 1 (eine) Person kann sich nicht gleichzeitig für mehr als ein Personal bewerben. Alle Bewerbungen von Bewerbern, bei denen festgestellt wurde, dass sie sich für mehr als eine Stelle beworben haben, werden storniert.

- Die Prüfung derjenigen, die entschlossen sind, in den angeforderten Unterlagen falsche Angaben zu machen, wird als ungültig angesehen und ihre Ernennungen werden nicht vorgenommen. Selbst wenn ihre Ernennung erfolgt, werden sie storniert und können keine Rechte geltend machen.

- Unsere Universität behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall Änderungen im Prüfungskalender vorzunehmen und alle Phasen der Ankündigung abzusagen. Alle Ankündigungen auf der Website der Universität erfolgen in Form einer Benachrichtigung. Einzelpersonen erhalten keine schriftliche Benachrichtigung.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
(1) In den Ernennungen des akademischen Personals im Rahmen dieser Verordnung;

a) Um die in Artikel 657 des Beamtengesetzes Nr. 48 genannten Bedingungen zu erfüllen,

b) Eine Mindestpunktzahl von 70 von ALES, eine Mindestpunktzahl von 50 von der vom Hochschulrat akzeptierten zentralen Fremdsprachenprüfung oder eine gleichwertige Punktzahl einer gleichwertigen Prüfung. Der ALES-Score wird in der Vor- und Endbewertungsphase der Bewerber, die von der zentralen Prüfungsbefreiung profitieren möchten, als 70 eingestuft.

(2) Nach dem Beschluss des Senats können Hochschulinstitute und Hochtechnologie-Institute einen Wert über den in dieser Verordnung festgelegten ALES- und Fremdsprachen-Bewertungsdämmen festlegen, mit Ausnahme des Lehrpersonals in den vom Hochschulrat der Berufsschulen festgelegten Fachgebieten.

(3) Zur Berechnung der Abschlussnote in der Vor- und Abschlussphase
Die Gleichwertigkeit der 4- und 5-Ratingsysteme mit dem 100-Ratingsystem wird durch den Beschluss des Higher Education Council festgelegt. Die Gleichwertigkeit der anderen Bewertungssysteme mit dem 100-Bewertungssystem wird von den Senaten der Hochschulen festgelegt.

(4) Kandidaten in der Sprache der Bildungs- und Ausbildungsprogramme, die dem Lehrpersonal bei der Ernennung des Programms zugewiesen werden sollen, werden in der Sprache der Ausbildung zugewiesen. Bei den Ernennungen des Lehrpersonals gemäß Artikel 4 Absatz 1 Ziffer i von 11 / 1981 / 2547 vom und 5 / 80 / XNUMX die Ernennungen des Lehrpersonals in der jeweiligen Sprache; In internationalen Beziehungen und bei Ernennungen von Hochschuleinrichtungen muss der in den angewandten Fremdspracheneinheiten beschäftigte Ausbilder mindestens eine vom Hochschulrat anerkannte XNUMX-Note aus der zentralen Fremdsprachenprüfung oder eine gleichwertige Note aus einer als gleichwertig anerkannten Prüfung haben.

Bei der Bewerbung von Absolventen ohne Abschlussarbeit an das Lehrpersonal; Es gelten die Bestimmungen der im Amtsblatt vom 03.10.2019 veröffentlichten "Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verfahren und Grundsätze für die zentralen Prüfungen und Aufnahmeprüfungen, die in den zu ernennenden oder für andere Mitarbeiter als Fakultätsmitglieder offenen Ernennungen anzuwenden sind", die im Amtsblatt vom XNUMX veröffentlicht werden.

BESONDERE BEDINGUNGEN
(1) Diejenigen, die in die vom Hochschulrat der Berufsakademien festgelegten Fachbereiche berufen werden, müssen einen Master-Abschluss oder mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen, sofern sie einen Abschluss und eine Zertifizierung besitzen.

AUSNAHMEN
(1) Eine zentrale Prüfungspflicht besteht nicht für diejenigen, die promoviert oder in den Bereichen Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Veterinärmedizin oder Kunst promoviert haben, die den vom Hochschulrat festgelegten Fachgebieten der Berufsschulen zugeordnet werden und im akademischen Personal der Hochschulen gearbeitet haben oder gearbeitet haben.

(2) Berufskollegien werden für das Lehrpersonal mit Ausnahme des Lehrpersonals gemäß Artikel 6 Absatz 4 dieser Verordnung eingerichtet.
Für Bewerbungen sind keine Fremdsprachenkenntnisse erforderlich.

ABTEILUNG Es ist AUSBILDER. YDS ODER GLEICHER WERT BESCHREIBUNG
ÇAYCUMA BERUFSSCHULE
BÜRGERLICHES LUFTVERKEHRSMANAGEMENT 1 Abschluss in Civil Aviation Management Department oder Aviation Management Department. Einen Master-Abschluss in einem verwandten Bereich haben
REKTOR
1 50 Computer- und Softwaretechnik, Informatik, Computertechnik, Computer- und Informatiktechnik, Informationssystemtechnik, Informatik und Ingenieurwesen, Softwaretechnik, Elektrotechnik, Elektrotechnik, Elektrotechnik, Computerunterricht, Ausbildung in Computer- und Unterrichtstechnologien Abschluss eines der Bachelor-Studiengänge und mindestens einen Master-Abschluss in dem betreffenden Bereich.
1 50 Absolvent der türkischen Sprache und Literatur oder des türkischen Sprachunterrichts zu sein und einen Master-Abschluss in dem relevanten Bereich zu haben.
ÇAYCUMA BERUFSSCHULE FÜR LEBENSMITTEL UND LANDWIRTSCHAFT
LABORTECHNIK 1 Absolvent der Abteilung Biologie zu sein. Master-Abschluss in Molekularbiologie oder Molekularbiologie und Genetik und Promotion in Molekularbiologie und Genetik. Bescheinigung, dass Kurse in Biochemie und Physiologie Erfahrung in Laboranwendungen haben und in guten Laborpraktiken geschult wurden, Kompetenz von Versuchslabors und Kalibrierlabors.

Für Details der Anzeige KLICKEN SIE HIER

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Hinterlasse eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*