Neue Regelung für Hochgeschwindigkeitszüge… Die Hälfte des Ticketpreises wird für verspätete Flüge erstattet…

Das Ministerium für Verkehr, Maritime Angelegenheiten und Kommunikation durchläuft derzeit neue Verordnungen.

Eine neue Entwicklung findet auf den Reisen von Passagieren statt, die die Eisenbahn bevorzugen. In der Entwurfsphase hat das Ministerium bereits verschiedene Meinungen erhalten. Die Verordnung legt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit möglichen Zwischenfällen vor und nach der Reise fest.

Der Passagier kann Handgepäck und Haustiere bei leicht zu transportierenden Bedingungen und in Bezug auf das Volumen transportieren. Gepäck und Haustiere, die die Passagiere stören könnten, sind jedoch nicht erlaubt. Das Gepäck kann unter der Aufsicht des Passagiers überprüft werden.

Die Hälfte der Ticketpreise wird zurückgegeben

Der Zugbetreiber haftet für den Tod oder die Verletzung des Fahrgasts beim Einsteigen in den Zug, bei der Landung oder bei einem Unfall. Passagiere können vom Betreiber Schadensersatz verlangen, wenn sie mit einer Verspätung von 1 oder mehr am Ziel ankommen.

In diesen Fällen werden 60 Prozent der Ticketgebühr als Ausgleich für Verspätungen von mehr als 119 Stunden gezahlt, wenn sich die bezahlte Ticketgebühr um 25 bis 2 Minuten verzögert. Wird der Passagier über die Verspätung informiert, wird keine Entschädigung geltend gemacht.

1 Kommentare

  1. "Verspätungsinformationen" bei Zugverspätungen sind ein Betrug. Der Grund für die Verspätung ist nicht der Fahrgast. Die Zeit des Fahrgastes wird verschwendet und das Planprogramm wird auf den Kopf gestellt. Möglicherweise entführt das Flugzeug das Schiff. Der Grund für die Verspätung ist möglicherweise nicht bekannt oder wird mit der Täuschung des "technischen Grundes" weitergegeben. 100 TL an den Passagier nach einer Stunde und 2 TL an den Passagier nach 300 Stunden. Außerdem: Das Ticketgeld des Passagiers, der die Reise storniert, muss mit Zinsen zurückgegeben werden. Die letzte Ausgabe ist wichtig. Aus diesem Grund brennt das Geld der Bürger.

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