Am 3. Flughafen gibt es keine Einwände mehr

Am 3. Flughafen gibt es keine Einwände mehr: Die Einwände gegen den 3. Flughafen, dessen Bau begonnen hat, wurden zurückgewiesen. "Die Enteignungsgrenze wurde in den Plan aufgenommen, andere Einwände wurden als nicht angemessen angesehen", sagte Minister Idris Gulluce.
Das drittgrößte Projekt der Türkei, das als einer der Flughäfen umgesetzt wurde, wurde endgültig am Zonenplan angepasst. Im Rahmen der von der Generaldirektion Autobahnen eingelegten Beschwerde wurde dem Plan eine "Straßenenteignungsgrenze" hinzugefügt. Die Einwände, dass der Bau „ökologische Zerstörung, illegales Bauen, ein 3D-Problem verursachen“ verursachen wird, wurden vom Ministerium nicht gebilligt. Der Minister für Umwelt und Urbanisierung, İdris Güllüce, sagte: „Es gingen drei Rechtsmittel ein, darunter die Generaldirektion von TEİAŞ. Im Rahmen des Beschwerdeantrags der Generaldirektion Autobahnen wurde die Enteignungsgrenze in den Plan aufgenommen, und andere Einwände wurden als nicht angemessen angesehen. Umweltminister İdris Güllüce informierte über die Pläne für das Projekt und bewertete die Einwände. Minister Güllüce erklärte, dass das Joint Venture Cengiz-Kolin-Limak-MAPA und Kalyon, das die Ausschreibung erhalten habe, keine Anfragen des Ministeriums zu den Plänen erhalten habe. Güllüce erinnerte daran, dass mit der Änderung des Umweltplans für das Projekt und der Aufhebung des Bebauungsplans zwischen dem 2. Juni und dem 3. Juli 17 in dieser Zeit das Mitglied des Stadtrats von Istanbul, Hakkı Sağlam, Hüseyin Sağ, İsa Öztürk, Nadir Ataman, Taner Kozanoğlu und Özgür Aydın sagte, dass die Beschwerde eingereicht wurde. Er erklärte auch, dass neben der Suspendierungsfrist eine Beschwerde von der Generaldirektion TEİAŞ eingereicht worden sei.
Anspruch auf ökologische Zerstörung
Güllüce gab auch Auskunft über die Einspruchsfragen der Mitglieder der Versammlung. Unter den Einspruchsfragen „3. Die Stadtmakroform im Norden und in Waldgebieten, in denen der Bau des Flughafens den Umweltplan im Maßstab 1/100000 für ungültig hält, sollte zusammen mit den Logistik- und Lagerbereichen, Häfen und bestehenden Flughäfen geplant werden, was zu ökologischen Zerstörungen in Istanbul führen wird. daran erinnert, dass es sich korrekt entwickeln und illegale Siedlungen in den Einzugsgebieten verursachen wird “. Er erklärte auch, dass die Generaldirektion von TEİAŞ Einwände dagegen habe, dass die Routen ihrer Einrichtungen nicht im Plan enthalten seien.
ALLE einzeln geprüft
Experten des Umweltministeriums bewerteten die Einwände nacheinander. Einsprüche außerhalb der Generaldirektion Autobahnen waren nicht förderfähig. Minister Güllüce sagte: „Der Enteignungsplan, der die neue Enteignungsgrenze enthält, die gemäß diesem Projekt festgelegt wurde und von den Verwaltungen des Straßen- und Kreuzungsprojekts genehmigt wurde, um den 3. Flughafen auf dem D020 Highway und den Northern Marmara Highway zu betreten, die aufgrund des 3. Flughafens verschoben werden. Laut unserem Ministerium ist es notwendig, die Grenzen des Bebauungsplans zu organisieren. Infolge der Bewertung wurde im Rahmen des Beschwerdeantrags der Autobahnen die „Enteignungsgrenze für Autobahnen“ in den Plan aufgenommen. Andere Einwände gegen die Pläne wurden als nicht angemessen befunden. Infolge der Bewertung wurden keine Änderungen in den Planhinweisen des Umsetzungsplans vorgenommen. “
KEINE ENTSCHEIDUNG DES GERICHTSHOFES
Minister Güllüce sagte, dass die TMMOB-Architektenkammer und andere im vergangenen Jahr eine Klage gegen das 6. Verwaltungsgericht von Istanbul eingereicht haben, mit der Bitte, die Ausführung des Umwelt- und Masterentwicklungsplans einzustellen, und dass noch keine Entscheidung getroffen wurde.

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