Erdarbeiten, Kunststrukturen und Überbauarbeiten zwischen Straßen
FATSA-AYBASTI STRAßEN-ERD-, KUNSTWERK- UND ÜBERSTRUKTURARBEITEN ZWISCHEN KM:0+000-14+400 UND KM:22+000-49+300 sind gemäß Artikel 4734 des Gesetzes Nr. 19 über das öffentliche Beschaffungswesen geöffnet [Mehr ...]