Verordnung der TCDD-Inspektionsbehörde geändert

Verordnung der TCDD-Inspektionsbehörde geändert
Verordnung der TCDD-Inspektionsbehörde geändert

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Inspektionsstelle der Generaldirektion der Staatseisenbahnen der Republik Türkei wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht. Auch der Artikel der Verordnung, der die Bestellung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses regelt, wurde von Anfang an geändert.

Republik Türkei Generaldirektion der Staatsbahnen des Geschäfts:

REPUBLIK TÜRKEI STAATLICHE EISENBAHNVERWALTUNG ALLGEMEINE DIREKTION ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG DES INSPEKTIONSBÜROS

ARTIKEL 1- „Über Ernennungsverfahren für hochrangige öffentliche Verwaltungsbeamte und öffentliche Einrichtungen und Organisationen Nr. Der Ausdruck „Artikel 30 des Präsidialerlasses“ wurde geändert in „einschlägiges Gesetz, Gesetzeserlass oder Präsidialerlass“.

ARTIKEL 2- Artikel 40 derselben Verordnung wurde wie folgt geändert.

"Artikel 40- Die Ernennung zum Vorsitzenden des Inspektionsausschusses erfolgt unter den Inspektoren, die mindestens 5 Jahre als Inspektor tätig waren, einschließlich der stellvertretenden Inspektoren in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen.

ARTIKEL 3- Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

ARTIKEL 4- Die Bestimmungen dieser Verordnung werden vom Generaldirektor der Staatsbahnen der Republik Türkei ausgeführt.