Entscheidung der Arbeitslosenversicherungskasse im Amtsblatt

Entscheidung der Arbeitslosenversicherungskasse im Amtsblatt
Entscheidung der Arbeitslosenversicherungskasse im Amtsblatt

Für das Jahr 2023 wurde die Quote der Prämieneinnahmen der Arbeitslosenversicherung im Vorjahr auf 50 Prozent erhöht.

Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurde der Satz des Arbeitslosenversicherungsfonds, der im Arbeitslosenversicherungsgesetz Nr. 4447 auf 30 Prozent festgelegt war, für das Jahr 2023 auf 50 Prozent erhöht.

Ziel der Arbeitslosenversicherungskasse ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte zu erhöhen, das Risiko der Arbeitslosigkeit durch eine Erhöhung der Qualifikation der Arbeitnehmer zu verringern und diejenigen, die aufgrund der technologischen Entwicklung voraussichtlich arbeitslos werden, in andere Bereiche zu lenken.

Darüber hinaus bezweckt der Fonds die Ergreifung und Umsetzung beschäftigungsfördernder und schützender Maßnahmen, die Bereitstellung von Arbeitsvermittlungs- und Beratungsdiensten sowie die Durchführung von Arbeitsmarktforschung und Planungsstudien.