
Das Außenministerium hat eine wichtige Ankündigung für Kandidaten veröffentlicht, die eine diplomatische Karriere anstreben: Aufnahmeprüfung für Offiziersanwärter Die Bewerbungsphase hat begonnen. Diese Prüfung wird die Diplomaten bestimmen, die an der Gestaltung und Umsetzung der türkischen Außenpolitik mitwirken und die Türkei auf der internationalen Bühne vertreten werden.
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Allgemeine Informationen und Mitarbeiterzahl
Gemäß dem Präsidialdekret Nr. 1 über die Organisation des Präsidialamtes sind Berufsdiplomaten diejenigen, die zur Gestaltung der türkischen Außenpolitik beitragen, bei ihrer Umsetzung Aufgaben, Befugnisse und Verantwortung übernehmen und im Rahmen der Aufgaben des Ministeriums Repräsentationsaufgaben wahrnehmen. Mit diesem Titel Ernennung von maximal 180 Kadern Wer die Aufnahmeprüfung besteht, wird unter Berücksichtigung der ggf. erreichten Besoldungsgruppen in die Positionen des 7. bis 9. Grades des allgemeinen Verwaltungsdienstes berufen.
Detaillierte Informationen und Gesetze zur Prüfung finden Sie im Präsidialerlass Nr. 1 über die Präsidialorganisation, im Beamtengesetz Nr. 657, im Gesetz Nr. 6004 und in der Prüfungsordnung des Außenministeriums. Detaillierte Informationen zur Position des Karriereoffiziers finden Sie auf der Karriereseite des Ministeriums (https://kariyer.mfa.gov.tr), auf die Sie zugreifen können.
Prüfungsplan und Bewerbungsverfahren
Die Aufnahmeprüfung Die schriftliche Phase findet am 17. August 2025 in Ankara statt. Für Kandidaten, die die schriftliche Phase erfolgreich absolviert haben, wird außerdem ein Test zum logisch-analytischen Denken und zur mündlichen Prüfung abgehalten. Ort und Datum dieses Tests und der mündlichen Prüfung werden später bekannt gegeben.
Die Bewerbungsphase beginnt am Montag, den 7. Juli 2025 um 09:00 Uhr und endet am Donnerstag, den 31. Juli 2025 um 14:00 Uhr. Kandidaten können ihre Bewerbungen über E-Government einreichen. „Außenministerium – Career Gate Public Recruitment“ Dienst bzw „Karrieretür“ (https://isealimkariyerkapisi.cbiko.gov.tr) Die Bewerbung erfolgt elektronisch über die angegebene Internetadresse. Bewerbungen per Post oder auf anderem Wege werden nicht akzeptiert.
Bewerbungsbedingungen für die Prüfung
Um sich zur Prüfung anzumelden, müssen die Kandidaten die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Allgemeine Bedingungen: Die allgemeinen Bedingungen gemäß Artikel 657 des Beamtengesetzes Nr. 48 müssen erfüllt sein (die Staatsbürgerschaft der Republik Türkei ist zwingend erforderlich).
- Altersgrenze: Sie dürfen am 01.01.2025. Januar des Jahres, in dem die Aufnahmeprüfung stattfand (35), nicht älter als 01.01.1990 Jahre sein (Bewerben können sich Personen, die am oder nach dem XNUMX geboren sind).
- Bildungsstatus: Inländische Universitäten oder ausländische Universitäten, sofern die Gleichwertigkeit ihrer Diplome vom Hochschulrat (YÖK) anerkannt ist;
- Fakultäten, die mindestens vier Jahre Grundstudium anbieten Internationale Beziehungen, Politikwissenschaft, Öffentliche Verwaltung, Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaft, Finanzen, Arbeitsökonomie und Arbeitsbeziehungen, Geschichte, Soziologie, Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit, Psychologie und aus anderen Fachbereichen, die mindestens 80 % der Lehrveranstaltungen im Curriculum eines dieser Fachbereiche abdecken, oder von juristischen Fakultäten zum Abschluss oder
- Mindestens vierjähriges Bachelor-Studium der Sozialwissenschaften oder Ingenieurwissenschaften abgeschlossen haben, postgraduale Ausbildung in Internationalen Beziehungen, Politikwissenschaft, öffentlicher Verwaltung, Recht und Wirtschaft getan haben
- Fremdsprachenanforderungen: Bewerber können sich für die Aufnahmeprüfung für die Position des Berufsoffiziers nur aus einer der in Tabelle 1 aufgeführten Fremdsprachenkategorien bewerben. Die Prüfung findet in folgenden Fremdsprachen statt: Mindestpunktzahl YDS/e-YDS in einer Fremdsprache, die vom 1. Januar 2022 bis zum Bewerbungsschluss zur Prüfung zugelassen wird.Die maximale Anzahl der zu besetzenden Stellen und die Anzahl der zur schriftlichen Prüfung zugelassenen Kandidaten sind in der entsprechenden Tabelle aufgeführt. Die vom ÖSYM vom 1. Januar 2022 bis zum Bewerbungsschluss ermittelten Ergebnisse der internationalen Fremdsprachenprüfungen werden anhand der vom ÖSYM zum Prüfungszeitraum, in dem das Ergebnisdokument für die jeweilige internationale Fremdsprachenprüfung vorliegt, ermittelten YDS-Äquivalente bewertet. Die genannten internationalen Fremdsprachenprüfungen sind in Tabelle 2 aufgeführt.
Besondere Umstände hinsichtlich der Fremdsprachenanforderungen
Für Bewerbungen in allen Kategorien und für Kandidaten, die die in Unterabsatz c) Artikel 1, Abschnitt II der Bekanntmachung genannten Voraussetzungen für einen Bachelor-Abschluss an ausländischen Universitäten erfüllen: Kandidaten, die kein Ergebnisdokument bezüglich der in Tabelle 1, YDS/e-YDS oder Äquivalenzdokument von ÖSYM genannten Fremdsprachenprüfungen haben, können sich zur Prüfung in der entsprechenden Kategorie bewerben, sofern die Gleichwertigkeit des Diploms von YÖK anerkannt ist, wenn sie ihren Abschluss an Fakultäten gemacht haben, die Ausbildung in der Amtssprache des ausländischen Landes anbieten, in dem sie ihren Bachelor-Abschluss erworben haben, oder in Sprachen, die in ausländischen Ländern ohne Amtssprache weit verbreitet sind. Diese Kandidaten werden nach denjenigen Bewerbern mit YDS/e-YDS und gleichwertigen Prüfungsergebnissen eingestuft, und ihre Rangfolge wird untereinander anhand ihrer Durchschnittsnoten im Bachelor-Abschluss erstellt.
Die Zulassung zur schriftlichen Prüfung erfolgt durch die Einstufung der Kandidaten nach ihren YDS/e-YDS- oder gleichwertigen Fremdsprachennoten in einer separaten Liste für jede Kategorie oder anhand ihrer Notendurchschnitte im Bachelor-Studium im Rahmen der oben genannten Punkte. Das Erreichen der Mindestpunktzahl in den Fremdsprachen oder die Bewerbung mit einem Notendurchschnitt gemäß den genannten Bedingungen berechtigt nicht zur Teilnahme an der Prüfung.