Neuer Antrag auf Behinderten- und Medizinberichte des Gesundheitsministeriums

Das Gesundheitsministerium gab bekannt, dass eine neue Anwendung zur Erneuerung der „Behinderungs-“ und „Medizinberichte“ eingeführt wird, die am 30. Juni 2025 ablaufen.

Laut Aussage des Ministeriums wird ein neuer Antrag auf Erneuerung der am 30. Juni 2025 auslaufenden „Behinderungs-“ und „Medizinberichte“ gestellt.

Für die Arzneimittelberichte chronisch kranker Bürger, deren Gültigkeitsdauer zuvor bis zum 30. Juni verlängert wurde, wurde ein 9-monatiger „Berichtserneuerungskalender“ und für die Berichte behinderter Bürger ein 12-monatiger „Berichtserneuerungskalender“ erstellt.

Der Prozess der „Berichtserneuerung“, der eingeführt wurde, um die Berichtskontinuität der Bürger sicherzustellen, wird über das zentrale Arztterminsystem (MHRS) durchgeführt.

Gemäß der Verordnung werden zunächst Patienten, deren Meldefrist bald abläuft, über das E-Report-System identifiziert. Die TR-ID-Nummern dieser Personen werden an das zentrale Arztterminsystem weitergegeben.

Um den Patienten die Arbeit zu erleichtern, wurde eine spezielle Sprechstunde eingerichtet, die nur Patienten zugänglich ist, deren Berichte am 30. Juni ablaufen. Nur Bürger mit den angegebenen türkischen Ausweisnummern können einen Termin in der Sprechstunde zur Berichtserneuerung vereinbaren. Darüber hinaus werden Personen mit abgelaufenen Berichten per SMS benachrichtigt.

Alle Krankenhäuser erstellen MHRS-spezifische Terminpläne für die Sprechstunde „Berichtserneuerung“. Die Terminplanung kann anhand dieser Pläne bis zu 120 Tage im Voraus erfolgen.

Bürger wenden sich am vereinbarten Termin an die MHRS-Koordinationsstelle im Krankenhaus. Diese Stelle berät je nach Art des Antrags. Handelt es sich um einen Behindertenbericht, erfolgt die Registrierung und Beratung beim Gesundheitsamt. Handelt es sich um einen Arzneimittelbericht, erfolgt die Registrierung und Beratung bei der zuständigen Zweigstelle der Klinik.

Bis zur Neuordnung der Berichte können bestehende Berichte bearbeitet werden. Berichte, die nach Ablauf der Berichtsverlängerungsfrist nicht verlängert werden, verlieren jedoch ihre Gültigkeit.