Inflation für April angekündigt: Mieterhöhungssätze neu gestaltet

Das türkische Statistikinstitut (TurkStat) hat der Öffentlichkeit die mit Spannung erwarteten Inflationsdaten für April zugänglich gemacht. Mit den bekannt gegebenen Zahlen werden auch die Mieterhöhungsraten neu definiert, was Millionen von Mietern und Vermietern direkt betrifft. Aufgenommen im April 3% pro Monat ve 37.86 % pro Jahr Für diejenigen, deren Mietverträge verlängert werden müssen, markiert die Inflation den Beginn einer neuen Ära.

Der Mieterhöhungssatz beträgt 48.73 %

Nach Angaben von TÜİK sind mit der Ankündigung der Inflation im April die Zahlungen, die an Häuser und Arbeitsplätze geleistet werden können, Maximale Mieterhöhungsrate 48.73 % wurde abgeschlossen als. Dieser Satz stellt die höchste Erhöhungsgrenze dar, die für Mieter angewendet werden kann, deren Mietverträge in diesem Monat (Mai 2025) auslaufen. Im Vormonat (April 2025) lag diese Quote bei 51.26 %. Obwohl dieser Rückgang auf eine leichte Verlangsamung des Mietwachstums hindeutet, bleibt die Rate immer noch hoch. Mieter, die ihre Verträge im Mai verlängern, müssen daher mit einer Erhöhung ihrer aktuellen Miete von maximal 48.73 % rechnen.

Rechtsgrundlage für Mieterhöhungen: 12-Monats-Durchschnitt des Verbraucherpreisindex

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in der Türkei, Erhöhungsrate der Wohnungsmieten, der Monat vor dem Monat, in dem die Erhöhung erfolgen wird, wie von TÜİK angekündigt Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex (VPI) basierend auf Zwölfmonatsdurchschnitten ist beschränkt auf. Vermieter haben das Recht, ihre Miete auf einen Betrag zu erhöhen, der diesem Satz entspricht oder darunter liegt. Beispielsweise wird bei einer im Mai anstehenden Mieterhöhung der Zwölfmonatsdurchschnitt des Verbraucherpreisindex für April zugrunde gelegt. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, Mieter vor plötzlichen und hohen Mieterhöhungen zu schützen.

Vertragsfreiheit und Indexierung bei Arbeitsplatzmietverträgen

Bei Gewerbemieten Bei den Wohnungsmieten ist die Situation etwas anders. Die mögliche Erhöhung der Arbeitsplatzmiete richtet sich grundsätzlich nach dem im Mietvertrag zwischen den Parteien festgelegten Satz. Wenn jedoch im Mietvertrag eine Bestimmung enthalten ist, dass eine Erhöhung gemäß einem der von der TÜIK bekannt gegebenen Indizes (meistens Verbraucherpreisindex) erfolgt, erfolgt die Berechnung in diesem Fall anhand der Änderungsrate des entsprechenden von der TÜIK bekannt gegebenen Index im Monat vor dem Monat, in dem die Mieterhöhung vorgenommen wird. Geschäftsinhaber haben außerdem das Recht, die Miete um einen Satz zu erhöhen, der diesem festgelegten Indexsatz entspricht oder darunter liegt. Wenn im Vertrag kein Satz angegeben ist oder der angegebene Satz über dem Zwölfmonatsdurchschnitt des Verbraucherpreisindex liegt, wird die gesetzliche Grenze, der Zwölfmonatsdurchschnitt des Verbraucherpreisindex, angewendet.

Auswirkungen und Erwartungen auf den Mietmarkt

Die für April veröffentlichten Inflationsdaten und die daraus resultierende Mietsteigerungsrate von 48.73 % dürften in der kommenden Zeit erhebliche Auswirkungen auf den Mietmarkt haben. Angesichts des hohen Mietniveaus, insbesondere in Großstädten, kann dieser Satz die finanzielle Belastung der Mieter zusätzlich erhöhen. Für Eigenheimbesitzer besteht weiterhin die Erwartung einer Rendite über der Inflation. Eine Erhöhung über die gesetzliche Grenze hinaus ist jedoch nicht möglich. Es bleibt spannend, wie sich die Mietsteigerungsraten in den kommenden Monaten in Abhängigkeit von der Inflationsentwicklung entwickeln werden. Die wirtschaftliche Entwicklung und die Inflationsbekämpfungspolitik werden sich direkt auf die Verhältnisse auf dem Mietmarkt auswirken.