Migrationsbehörde stellt 40 Assistenzexperten ein

Die dem Innenministerium unterstellte Direktion für Migrationsmanagement gab bekannt, dass sie 40 stellvertretende Migrationsexperten für die Provinz einstellen werde, die in der Provinzorganisation eingesetzt werden sollen. Die Einstellung erfolgt in den 8. und 9. Jahrgangsstufen des Fachbereichs Allgemeiner Verwaltungsdienst. Die Bewerbung erfolgt über eine Aufnahmeprüfung im Rahmen der Landeszuwanderungsgutachtenverordnung. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: schriftlich und mündlich. Die schriftliche Prüfung wird von der Universität für Sozialwissenschaften in Ankara organisiert und die mündliche Prüfung wird von der Einwanderungsbehörde durchgeführt.

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Was sind die Bewerbungsbedingungen?

Um sich bewerben zu können, müssen die Kandidaten die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Es gelten die allgemeinen Bedingungen gemäß Artikel 657 des Beamtengesetzes Nr. 48.
  2. Absolvent einer Fakultät für Rechtswissenschaften, Politikwissenschaft, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Verwaltungswissenschaften mit einer mindestens vierjährigen Ausbildung oder einer inländischen/ausländischen Hochschule, deren Gleichwertigkeit vom Hochschulrat anerkannt wird.
  3. In den KPSS-Prüfungen 2023 oder 2024 müssen mindestens 6 Punkte aus den Bewertungsarten KPSSP7, KPSSP16, KPSSP21, KPSSP26, KPSSP29, KPSSP30, KPSSP31, KPSSP32, KPSSP36, KPSSP41, KPSSP70 erreicht worden sein und innerhalb des 20-fachen der Quote der Kandidaten mit den höchsten Punktzahlen liegen (einschließlich der Kandidaten mit gleicher Punktzahl auf dem letzten Platz).
  4. Sie dürfen am 01. Januar 2025 nicht älter als 35 Jahre sein (Bewerbung möglich ist, wer am oder nach dem 01.01.1990. Januar XNUMX geboren ist).

Wie und wann bewerben?

Bewerbungen zur Aufnahmeprüfung, 15. Mai 2025 um 10:00 Uhr bis 20. Mai 2025 um 23:59 Uhr zwischen der Direktion für Migrationsmanagement Career Gate über E-Government (https://isealimkariyerkapisi.cbiko.gov.tr) erfolgt online. Persönliche oder per Post eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Während der Bewerbung werden Abschluss-, KPSS-Ergebnis- und Wohnsitzinformationen über die elektronische Verwaltung abgerufen. Informationen, die in der elektronischen Verwaltung nicht verfügbar sind, werden von den Kandidaten angegeben und in das System hochgeladen. Die Liste der Kandidaten, die zur Teilnahme an der schriftlichen Prüfung berechtigt sind, wird auf der Website der Präsidentschaft (www.goc.gov.tr) und über Career Gate bekannt gegeben. Den Kandidaten werden keine zusätzlichen Informationen zur Verfügung gestellt.

Prüfungsgebühren und Zahlungsinformationen

Kandidaten, die zur schriftlichen Prüfung berechtigt sind, 21.-23. Mai 2025 Die Kandidaten zahlen die Prüfungsgebühr von 150,00 TL zwischen den Terminen auf das IBAN-Konto der Direktion des Revolving Fund der Ankara Social Sciences University, Halkbank Ankara Anıt Branch TR83 0001 2009 4110 0044 0000 26 ein und geben im Erklärungsabschnitt ihren Vor- und Nachnamen, ihre türkische Identitätsnummer und den Prüfungsnamen (Provincial Migration Expert Assistant Exam) an. Kandidaten, die die Prüfungsgebühr nicht bezahlen, werden nicht zur Prüfung zugelassen. Bei Nichterscheinen oder Nichtbestehen der Prüfung werden die Gebühren nicht erstattet. Die Kandidaten sind für die Richtigkeit ihrer Bewerbungsinformationen verantwortlich. Bewerbungen von Bewerbern, die falsche Angaben machen, werden als ungültig erachtet.

Termin und Ort der schriftlichen Prüfung

Schriftlicher Teil der Aufnahmeprüfung Sonntag, 15. Juni 2025 in Ankara durchgeführt wird. Die Prüfung beginnt um 10:00 Uhr und dauert 120 Minuten. Die Prüfungsunterlagen der Kandidaten, die sich für die Prüfung bewerben, müssen bei der Ankara Social Sciences University eingereicht werden (https://sem.asbu.edu.tr/) von der Internetadresse 26.-30. Mai 2025 wird zwischen den Terminen veröffentlicht. Die Kandidaten müssen eine Stunde vor der Prüfungszeit am Prüfungsort anwesend sein und ein Prüfungseintrittsdokument sowie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitbringen.

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