Minister Yerlikaya: Fahreramnestie steht nicht auf unserer Agenda

Innenminister Ali Yerlikaya gab bekannt, dass die Zahl der Fahrer, deren Führerscheine vorübergehend entzogen und nicht zurückgegeben wurden, am 19. April 689 betrug. Minister Yerlikaya beendete die Diskussionen zu diesem Thema mit den Worten: „Das Thema Fahreramnestie steht definitiv nicht auf unserer Tagesordnung.“

Minister Yerlikaya erklärte, dass die Mehrheit der Fahrer, deren Führerschein entzogen wurde, ihre Dokumente aufgrund schwerer Verstöße verloren haben, wie etwa Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Verweigerung eines Alkoholtests, wiederholtes Überschreiten der Geschwindigkeit oder Rotlichtverstöße im Laufe des Jahres, Driften oder illegales Blinken. Er erklärte außerdem, dass vielen Fahrern aus Gründen wie der Beteiligung an Unfällen mit Todesfolge oder Personenschaden, der Verschlechterung ihres Gesundheitszustands oder der Beteiligung an Gerichtsverfahren der Führerschein vorübergehend entzogen wurde.

Minister Yerlikaya bewertete das Bild, das durch die Verletzung der Verkehrsregeln entstanden sei, und betonte, dass es nicht darum gehe, Strafen zu verhängen, sondern Unfälle zu verhindern und Leben zu schützen. „Die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, sollen Frieden und Sicherheit auf unseren Straßen gewährleisten und Leben schützen. Jede Inspektion, die wir durchführen, jede Maßnahme, die wir ergreifen, soll die Tränen einer Mutter trocknen und verhindern, dass ein Kind zur Waise wird“, sagte er.

Minister Yerlikaya erläuterte auch die Diskussionen hinsichtlich der Amnestieerwartungen für Fahrer und erklärte, dass man von seiner kompromisslosen Haltung gegenüber Regelverstößen niemals abrücken werde und dass alle Maßnahmen zur Verkehrssicherheit im öffentlichen Interesse seien.

Laut den von Minister Yerlikaya mitgeteilten Daten:

  • 499 Autofahrern wurde der Führerschein entzogen, weil sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fuhren oder einen Alkoholtest verweigerten.
  • 28 Fahrer verloren ihren Führerschein aus Gründen wie der Ansammlung von 461 Punkten im Strafregister, wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung und Rotlichtverstößen, Driften und der Verwendung von unzulässigem Blinklicht.
  • 162 Fahrern wurde aufgrund rechtlicher Schritte wie ihrer Beteiligung an Verkehrsunfällen mit Todesfolge oder Verletzungsfolge oder ihres Gesundheitszustands vorübergehend die Fahrerlaubnis entzogen.
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