Große Veränderungen im Eisenbahnsicherheitsmanagement

Das vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur erstellte und im Amtsblatt veröffentlichte „Kommuniqué zu den Entscheidungskriterien für wesentliche Änderungen im Eisenbahnsicherheitsmanagementsystem“ setzt wichtige Vorschriften in Kraft, die auf eine Verbesserung des Sicherheitsmanagements bei der Eisenbahn abzielen. Ziel des Kommuniqués ist es, jene Aspekte von Änderungen an der Eisenbahninfrastruktur, den Fahrzeugen, dem Betrieb, der Organisationsstruktur der Betreiber und der Managementpraxis zu regeln, die erhebliche Sicherheitsrisiken bergen können.

Was sind die wichtigsten Änderungen?

Mit dem Rundschreiben wurden Mindestentscheidungskriterien für anstehende größere Veränderungen bei der Bahn festgelegt. Als wesentliche betriebliche Veränderungen wurden dabei insbesondere die für die Bahnbetreiber bedeutsamen Entwicklungen wie der Übergang vom Güterverkehr zum Gefahrguttransport oder zum Personenverkehr sowie die Umstellung vom konventionellen Zugbetrieb auf den Hochgeschwindigkeitszugbetrieb definiert. Solche Änderungen müssen sorgfältig geprüft werden, da sie direkte Auswirkungen auf die Sicherheit im Schienenverkehr haben könnten.

Änderungen an Fahrzeugen und Wartungsprozessen

Zu den „wesentlichen Änderungen“ zählen auch Typänderungen oder durchzuführende Umbauten an Schienenfahrzeugen. Darüber hinaus werden in dieser Kategorie auch Entscheidungen wie beispielsweise die Verlängerung von Inspektions- und Wartungsfristen in bestehenden Wartungsplänen bewertet. Um solche Änderungen wirksam zu bewältigen, werden die in der „Gemeinsamen Sicherheitsmethode und im Leitfaden zur Risikobewertung“ festgelegten Prozesse implementiert.

Kontroll- und Managementprozess

Die Generaldirektion für die Regulierung von Verkehrsdiensten trägt die Hauptverantwortung für die Planung, Umsetzung und Verwaltung wichtiger Änderungen. Diese Institution ist befugt, die gemäß dem Rundschreiben durchzuführenden Konformitätsbewertungstätigkeiten zu beaufsichtigen. Unter diese Verordnung fallen Eisenbahninfrastruktur- und Zugbetreiber sowie Organisationen, die für die Instandhaltung zuständig sind.

Dieses Rundschreiben ist ein wichtiger Schritt, der dafür sorgen wird, dass die Sicherheit im Eisenbahnverkehr systematischer und sicherer gewährleistet wird. Die Planung und Überwachung wesentlicher Änderungen, die Auswirkungen auf die Sicherheit haben können, nach festgelegten Kriterien erhöht die Nachhaltigkeit und Sicherheit des Eisenbahnsystems.

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