Ausschreibung der Stadtverwaltung Istanbul für 2.500 neue Taxikennzeichen wurde gestoppt!

Die Stadtverwaltung von Istanbul (IMM) bereitete sich darauf vor, am 2.500. Februar 150 (heute) eine Ausschreibung für 18 Taxischilder durchzuführen. In der ersten Phase der Ausschreibung ist die Inbetriebnahme von 2025 neuen Taxischildern geplant, um den Taxidienst in Istanbul auszubauen. Aufgrund der Klage der Istanbuler Taxifahrer- und Automobilhandelskammer wurde jedoch ein Vollstreckungsaufschub gewährt.

TAXIFAHRERKAMMER HAT BEIM GERICHT ANSPRUCH GELTEND GEMACHT

Die Istanbuler Kammer für Taxifahrer und Automobilhändler beantragte beim Gericht die Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens und die Aussetzung der Durchführung. Der Kläger behauptete, dass die Stadtverwaltung von Istanbul 29 Jahre lang nicht befugt gewesen sei, Taxikennzeichen auszuschreiben und dass dieses Verfahren gegen das Gesetz verstoße. Das 14. Verwaltungsgericht Istanbul lehnte den Antrag auf Vollstreckungsaufschub zunächst ab. Die Sechste Verwaltungsgerichtskammer des regionalen Verwaltungsgerichts Istanbul prüfte jedoch den Einspruch und entschied, die Vollstreckung auszusetzen.

Entscheidung des Gerichts zur Einstellung der Vollstreckung

In der Gerichtsentscheidung wurde betont, dass Kommunen im Rahmen des Kommunalgesetzes Nr. 5393 und des staatlichen Ausschreibungsgesetzes Nr. 2886 Taxikennzeichen für maximal 10 Jahre mieten können, es für die Stadtverwaltung von Istanbul jedoch gesetzeswidrig ist, eine Ausschreibung für 29 Jahre durchzuführen. Bedenkt man, dass die aktuellen Taxikennzeichen über eine zeitlich unbegrenzte Nutzungsberechtigung verfügen, offenbarte diese Entscheidung noch einmal den Widerspruch in der Praxis.

WENN DER PROZESS KLAR IST, WIRD ER AUSGESCHLOSSEN

Im Rahmen der Ausschreibung wurde der geschätzte Preis für jedes Taxischild auf 4 Millionen 250 TL zzgl. MwSt. festgelegt und die vorläufige Garantiegebühr mit 127 TL bekannt gegeben. Nach der Gerichtsentscheidung wurde das Ausschreibungsverfahren jedoch vorerst ausgesetzt. Die Verhandlung der fraglichen Transaktion wird vor dem zuständigen Verwaltungsgericht fortgesetzt. IMM wird die Ausschreibung durchführen, sobald der Ablauf nach der Gerichtsentscheidung klar ist.

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