
Die Staatsbahn der Republik Türkei (TCDD) hat die im Jahr 2022 zu erhebenden Gebühren für die Unterbringung in Pensionen veröffentlicht.
Verschiedene Bestimmungen und Gebühren für Unterkunftsdienstleistungen in TCDD Guest Houses sind wie folgt:
- Gebühren für die Unterbringung von temporärem Personal: Gemäß dem Reisevergütungsgesetz Nr. 6245 und dem Haushaltsgesetz der Zentralregierung von 2025 werden bei der Berechnung der Unterbringung von Zeitarbeitskräften Tagessätze berücksichtigt. Die Preise werden für die ersten 10 Tage mit einem Zuschlag von 60 %, für die folgenden 80 Tage mit einem Zuschlag von 50 % und für die nächsten 90 Tage mit einem Zuschlag von 40 % berechnet. Rechnungshofprüfer, Innenrevisoren, Inspektoren und ähnliche Beamte sind ausgeschlossen.
- Frühstücksgebühren: In Einrichtungen, die Frühstücksservice anbieten, wird eine Gebühr von 5 TL für 100 Gänge, 7 TL für 135 Gänge und 9 TL für 180 Gänge oder mehr erhoben. Diese Gebühren verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, Preise mit und ohne Mehrwertsteuer werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Das Frühstück ist nicht im Zimmerpreis inbegriffen und wird als separater Service angeboten.
- TCDD-Unterkunft für Transportpersonal: Die Unterkunftsgebühr für das im Zug arbeitende Personal wird mit 975 TL pro Person in Rechnung gestellt.
- Trainings- und Freizeiteinrichtungen von Fenerbahçe: Abgesehen von Schulungsprogrammen stellt die Einrichtung, sofern verfügbar, Unterkunftsdienstleistungen zur Verfügung. Eine Vorreservierung wird nicht angenommen.
- Situationen im Zusammenhang mit Gästehäusern: Das Malatya Guest House kann derzeit keinen Service anbieten, da es durch das Erdbeben im Jahr 2023 beschädigt wurde. Die Gästehäuser Adana und Izmir/Basmane können bis zum Abschluss der Renovierungsarbeiten nicht genutzt werden.
- Übernachtungsgebühren für Kinder: Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2022 geboren werden, wird keine Übernachtungsgebühr erhoben, es sei denn, es wird ein Bett angefordert. Für Geburten zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 1. Januar 2022 wird der halbe Beitrag erhoben, für Kinder, die vor dem 1. Januar 2019 geboren wurden, wird der volle Beitrag erhoben.
Steuervorschriften: Die Gebühren beinhalten 10 % Mehrwertsteuer und 2 % Übernachtungssteuer. Diese Steuern müssen auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.