Fluggastrechteverordnung geändert

Die Änderung der Verordnung über die Rechte von Fluggästen wurde im Amtsblatt vom 10. Dezember 2024 veröffentlicht. Im Rahmen der in der Verordnung getroffenen Regelung zahlen verspätete Fluggesellschaften ihren Passagieren eine Entschädigung.

Die Änderung der Verordnung über die Rechte von Fluggästen wurde im Amtsblatt vom 10. Dezember 2024 veröffentlicht. Mit der neuen Regelung, die darauf abzielt, die Einsatzplanung der Fluggesellschaften zu verbessern und langfristige Verspätungen zu verhindern, werden Passagiere ab einer Verspätung von 3 Stunden entschädigt. Mit der am 10. Dezember 2024 im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung werden die Fahrgastrechte gestärkt.

Einhaltung internationaler Standards erreicht

Während türkische Fluggesellschaften im Rahmen der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union (EU) ausländischen Passagieren auf Flügen, die in der EU abflogen oder dort ankamen, eine Entschädigung zahlten, erfolgte diese Zahlung nicht an türkische Staatsbürger. Mit der Neuregelung wurde dieser Unterschied beseitigt und die Einhaltung internationaler Standards erreicht.

Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von 3 Stunden oder mehr

Während bisher eine Entschädigung nur bei Flugannullierung gezahlt wurde, haben Passagiere mit der neuen Regelung auch bei Flugverspätungen von 3 Stunden oder mehr Anspruch auf eine Entschädigung. Dabei beträgt die Entschädigung je nach Entfernung 100 Euro für Inlandsflüge und 250 bis 600 Euro für internationale Flüge. Der Gegenwert der Entschädigungsbeträge in türkischen Lira wird auf der Grundlage des Devisenverkaufskurses der Zentralbank der Republik Türkei am Zahlungstag berechnet.

Passagierrechte gestärkt

In einer Erklärung zu der Verordnung erklärte der Minister für Verkehr und Infrastruktur Abdulkadir Uraloğlu, dass sie darauf abzielt, die Rechte der Passagiere zu stärken, die Betriebsplanung der Fluggesellschaften zu verbessern und langfristige Verspätungen zu verhindern. Minister Uraloğlu sagte: „Wir haben die betreffende Verordnung im Winter umgesetzt, wenn der Betrieb weniger ausgelastet ist, um die Anpassung der Fluggesellschaften zu erleichtern.“ „Wir rechnen mit positiven Effekten im Laufe des Sommers.“ sagte er.