Das „Kommuniqué des Landwirtschaftsministeriums zu den Umsetzungsgrundsätzen für die Bereitstellung von zins-/dividendengestützten Investitions- und Geschäftskrediten/Finanzierung für die landwirtschaftliche Produktion“ wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht.
Für krankheitsfreie Unternehmen wird ein Zins-/Dividendenrabatt von 70 bis 100 Prozent an Viehzuchtbetriebe gewährt, die über ein Gesundheitszeugnis verfügen und dieses Zertifikat erhalten.
Die Kredite werden für neu errichtete Gewächshäuser, Zimmerpflanzenproduktionsanlagen, Pilzproduktionsanlagen und Obstgärten verwendet, wobei die Compliance-Dokumente von den Abteilungen des Ministeriums genehmigt werden müssen.
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