
Für Bürger, die sich in diesem Jahr zum ersten Mal für die Durchführung des Haddsch bewerben, hat die Vorregistrierung für den Haddsch begonnen. Anträge können ab sofort per E-Government gestellt werden.
Den Informationen auf der Website des Präsidiums für religiöse Angelegenheiten zufolge hat ab heute die Vorregistrierung für Bürger begonnen, die sich zum ersten Mal für eine Pilgerreise im Jahr 2024 bewerben möchten.
Bewerbungen können bis zum 11. Oktober per E-Government eingereicht werden. Bürger, die sich zum ersten Mal anmelden, können sich nach Zahlung der Anmeldegebühr von 450 Lira vorab für die Pilgerfahrt anmelden.
Informationen über die „2024 Hadsch-Organisation“ und die Hadsch-Vorregistrierung können auf der offiziellen Website der Generaldirektion für Hadsch- und Umrah-Dienste, den Social-Media-Konten der Generaldirektion und den Büros des Provinz- und Bezirksmuftis abgerufen werden.
Informationen können per E-Government aktualisiert werden
Während des Vorregistrierungszeitraums können alle Transaktionen wie die Überprüfung des Registrierungsstatus, Kategorieänderungen, Kontakt- und Adressinformationen, Gruppenaktualisierungen, Verlassen der Gruppe, Wechsel der Auslosungsprovinz und Registrierung von Kinderkandidaten über E-Government erfolgen.
Anmeldungen bereits angemeldeter Personen werden automatisch verlängert.
Für diejenigen, die sich bereits für den Haddsch angemeldet haben und ihren Status nicht ändern möchten, werden Registrierungsverlängerungen automatisch durchgeführt. Bürger, die Änderungen an ihrer Provinz, Adresse, Kontaktinformationen und Unterkunftsart vornehmen möchten, können ihren Status über E-Government oder über die Büros des Provinz- und Bezirksmuftis aktualisieren.
Bewerben können sich Bürger, die behindert, krank oder betagt sind und ihren täglichen Aktivitäten nicht ohne die Hilfe einer anderen Person nachgehen können, zusammen mit ihren Begleitern, die noch nie zuvor eine Pilgerreise unternommen haben.
Kinder haben keinen Einfluss auf die Lottozahlen ihrer Eltern
Bürger, die ihre Kinder im Alter von 0-12 Jahren auf eine Pilgerreise mitnehmen möchten, haben die Möglichkeit, ihre Kinder innerhalb der angegebenen Frist vorzumelden. Kinder in dieser Altersgruppe sind von den Lottozahlen ihrer Eltern nicht betroffen.
📩 18/09/2023 11:47