Eilmeldung: Verfassungsgericht von Şok weist weiteren MTV-Einspruch zurück

Eilmeldung: Verfassungsgericht weist weiteren MTV-Einspruch zurück
Eilmeldung: Verfassungsgericht weist weiteren MTV-Einspruch zurück

Das Verfassungsgericht (AYM) lehnte einstimmig den Antrag auf Aufhebung der gesetzlichen Regelung ab, die die Erhebung einer zusätzlichen Kraftfahrzeugsteuer (MTV) aufgrund der Erdbeben vom 6. Februar vorsieht.

Die Generalversammlung des Verfassungsgerichtshofs hat einige Bestimmungen des Artikels 6 des Gesetzes über die Einführung einer zusätzlichen Kraftfahrzeugsteuer zum Ausgleich der durch die Erdbeben vom 2023. Februar 375 verursachten wirtschaftlichen Verluste sowie die Änderungen bestimmter Gesetze und Gesetze gebilligt das Gesetzesdekret Nr. 1, das die Erhebung einer „zusätzlichen Kraftfahrzeugsteuer“ vorsieht. Er erörterte den Antrag der CHP in der Sache und forderte die Aufhebung der Bestimmungen und die Aussetzung ihrer Gültigkeit.

Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die einschlägigen Bestimmungen von Artikel 2023 des Gesetzes, der die Zahlung einer zusätzlichen Kraftfahrzeugsteuer in Höhe des für das Jahr 1 aufgelaufenen Betrags der Kraftfahrzeugsteuer für einen einmaligen Zeitraum regelt, im Einklang stehen gegen die Verfassung und dass der Antrag auf Nichtigerklärung abgelehnt wird.

Die Begründung für den einstimmigen Beschluss wird später verfasst.

ZUSÄTZLICHES WANN IST DER ZWEITE TEIL AUF MTV?

Andererseits wurden bisher 13,2 Prozent der angestrebten Einziehung von rund 87 Milliarden Lira in der ersten Tranchenperiode des zusätzlichen MTV realisiert.

Sollte sich das Verfassungsgericht nicht für eine Aufhebung entscheiden, sollen aus dem zusätzlichen MTV Gesamteinnahmen von 2 Milliarden Lira in zwei Raten erzielt werden, wobei die zweite Rate im November ausgezahlt wird.