Amnestie für diejenigen, die aufgrund von Covid aus dem Gefängnis entlassen wurden

Amnestie für diejenigen, die aufgrund von Covid aus dem Gefängnis entlassen wurden
Amnestie für diejenigen, die aufgrund von Covid aus dem Gefängnis entlassen wurden

Für Strafgefangene, die aufgrund der Covid-19-Epidemie aus dem Gefängnis entlassen wurden, wurde eine neue Amnestieregelung getroffen. Dem genehmigten Vorschlag zufolge wird Strafgefangenen, die sich ab dem 31. Juli 2023 in Beurlaubung befinden, die Möglichkeit gegeben, 5 Jahre früher zur Bewährung entlassen zu werden. Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass sie ihre verbleibenden Haftstrafen auf Bewährung verbüßen.

ERLÄUTERUNG DES MINISTERS

Justizminister Yılmaz Tunç verwendete in seiner Erklärung auf seinem Social-Media-Konto die folgenden Aussagen:

Laut dem heute im Plan- und Haushaltsausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei angenommenen Gesetzentwurf;

Ab dem 31 kehren unter den Verurteilten im Covid-7-Urlaub diejenigen, die fünf Jahre oder weniger Zeit haben, um die Bewährungsstrafe zu verlassen, nicht mehr ins Gefängnis zurück und verbüßen die verbleibende Bewährungsstrafe.

Ab dem 31 können Verurteilte, die sich in einer geschlossenen Justizvollzugsanstalt befinden und dort eine bestimmte Zeit ihrer Strafe verbracht haben, bei gutem Verhalten drei Jahre früher in eine offene Justizvollzugsanstalt überstellt werden.

Darüber hinaus können diese Verurteilten drei Jahre früher zur Bewährung entlassen werden, sofern sie abhängig von der Dauer ihrer Strafe mindestens drei Monate in einer offenen Justizvollzugsanstalt bleiben.