Werden die Renten für ältere Menschen und Behinderte mit dem Mindestlohnsatz erhöht? Ministerium angekündigt

Ministerium kündigt Erhöhung der Alters- und Behindertenrenten entsprechend dem Mindestlohnsatz an
Ministerium kündigt Erhöhung der Alters- und Behindertenrenten entsprechend dem Mindestlohnsatz an

Das Ministerium für Familien- und Sozialpolitik gab eine Stellungnahme zu den Nachrichten über Senioren- und Behindertenrenten in einigen Medien ab.

Die Stellungnahme des Ministeriums lautet wie folgt:

„Nach Bekanntgabe des neuen Mindestlohns wurde es für notwendig erachtet, zu den Nachrichten über die Höhe der ‚Altersrente und Invalidenrente‘ in einigen Medienorganen folgende Stellungnahme abzugeben.

Es wurde festgestellt, dass die Erhöhung, die nach dem am 20. Juni 2023 festgelegten neuen Mindestlohn nach den Verhandlungen der betroffenen Parteien erzielt wurde, von einigen Medienorganen aktualisiert wurde, indem sie zum gleichen Satz auf die „Altersrente und Invalidenrente“ angewendet wurde .

Gemeinsame „aktuelle“ Altersrenten- und Invalidenrentenbeträge spiegeln nicht die Wahrheit wider.

Die Arbeiten und Transaktionen im Zusammenhang mit den von unserem Ministerium an die Leistungsempfänger gezahlten „Altenrenten und Invalidenrenten“ werden in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften durchgeführt. In diesem Rahmen werden die Zahlungsbeträge für die genannten Renten gemäß dem Gesetz Nr. 2022, dem Haushaltsgesetz der Zentralregierung und dem Rentenkoeffizienten für Beamte bestimmt.

Daher können die Beträge der Alters- und Invalidenrenten, die zwischen dem 01 und dem 07 gelten, nach dem vom Ministerium für Finanzen und Finanzen bekannt gegebenen monatlichen Beamtenkoeffizienten berechnet werden.