Wie eröffne ich einen Scheidungsfall?

So öffnen Sie einen Scheidungsfall
So öffnen Sie einen Scheidungsfall

In den letzten Jahren durchgeführte Untersuchungen zeigen, dass es in Großstädten wie Izmir, Bursa, Istanbul oder Ankara einen gravierenden Anstieg der Scheidungsraten gibt. Für diese Situation gibt es viele soziologische oder wirtschaftliche Gründe. In solchen Fällen kommt einem zunächst die Zusammenarbeit mit einem guten Anwalt in den Sinn, der den Scheidungsprozess betreut. Aus den Großstädten Istanbul, Ankara oder Bursa Anwalt Es ist eine der Städte, in denen es keine Schwierigkeiten gibt, sie zu finden. In Großstädten ist die Zahl der Anwälte aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte und der hohen Scheidungsraten höher.

Was sind die Gründe für die Scheidung?

Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch in unserem Land werden die Scheidungsgründe in spezifische und allgemeine Gründe unterteilt.

Die konkreten Scheidungsgründe sind wie folgt:

  • Zina
  • ein unehrliches Leben führen
  • unehrenhaftes Verhalten
  • ein Verbrechen begehen
  • Verlasse das Haus nicht
  • Verschlechterung der psychischen Gesundheit

Die allgemeinen Scheidungsgründe sind wie folgt:

  • Die Ehe schütteln
  • Scheidung im Einvernehmen der Ehegatten
  • Versagen, das gemeinsame Leben wiederherzustellen

Phasen des Scheidungsverfahrens

In Fällen, in denen eine oder beide Parteien sich scheiden lassen wollen, wird ein Scheidungsverfahren eingereicht. Scheidungsfälle werden auf zwei Arten betrachtet. Bei einem davon handelt es sich um einen unbestrittenen Scheidungsfall, bei dem anderen um einen umstrittenen Scheidungsfall.

Wenn in einem unbestrittenen Scheidungsfall beide Parteien eine Scheidung wünschen und sich auf Fälle wie Unterhalt und Sorgerecht geeinigt haben, die sich aus der Scheidung ergeben können, findet das Scheidungsverfahren statt. Eines der wichtigsten Elemente in einem einvernehmlichen Scheidungsverfahren ist das Einigungsprotokoll. Beide Parteien unterzeichnen das Vereinbarungsprotokoll und erscheinen am Prozesstag vor Gericht. Werden die Punkte des Einigungsprotokolls am Gerichtstag vor dem Richter mündlich genehmigt, kommt es zur Scheidung. Unstreitige Scheidungsverfahren werden in der Regel in einer Sitzung abgeschlossen.

Wenn eine der Parteien keine Scheidung wünscht oder beide Parteien sich scheiden lassen wollen, sich aber in Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht nicht einigen können, werden solche Fälle im Rahmen des angefochtenen Scheidungsverfahrens behandelt. Streitige Scheidungsfälle können nicht wie bei unbestrittenen Scheidungsfällen in einer einzigen Sitzung oder in kurzer Zeit abgeschlossen werden. Es kann streitige Scheidungsfälle geben, die mindestens ein oder zwei Jahre dauern.

Zuständiges Gericht in Scheidungsfällen

Scheidungsfälle werden vor Familiengerichten verhandelt. Das Familiengericht in der Region, in der die Parteien in den letzten sechs Monaten ihren Wohnsitz hatten, das Familiengericht in der Region, in der der Beklagte ansässig ist, und das Familiengericht in der Region, in der der Kläger ansässig ist, sind die Gerichte, bei denen Scheidungsfälle verhandelt werden. Besteht im Wohnort kein Familiengericht, sind für Scheidungsfälle die Zivilgerichte erster Instanz zuständig.

Scheidungsantrag

Damit das Scheidungsverfahren eröffnet werden kann, müssen der Akte der Antrag mit den Scheidungsgründen, die Fotokopie des Personalausweises des Antragstellers und gegebenenfalls die Dokumente zum Nachweis der Scheidungsgründe beigefügt werden.

Im Inhalt des Scheidungsantrags sind der Name des Gerichts anzugeben, bei dem die Klage eingereicht wird, der Vor- und Nachname sowie die Anschrift der Partei, die die Klage eingereicht hat, und des Beklagten, der Gegenstand der Klage (Scheidung) und die Beweise dass die Behauptungen bewiesen sind, und die offene Anfrage im letzten Teil der Petition.

Günceleme: 26/05/2023 10:37

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