Verordnung über Vorschulerziehung und Grundschuleinrichtungen geändert

Verordnung über Vorschulerziehung und Grundschuleinrichtungen geändert
Verordnung über Vorschulerziehung und Grundschuleinrichtungen geändert

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung des Ministeriums für nationale Bildung über Vorschulerziehung und Grundschuleinrichtungen wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Die Situation des Kindes, das an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unentschuldigt nicht erscheint, wird den Eltern per E-Mail oder SMS mitgeteilt. Der Elternteil des Kindes, das 5 Tage lang nicht zur Schule geht, wird von der Schulleitung schriftlich verwarnt.

Der Vorschulerziehungsdienst wird in öffentlichen Vorschulbildungseinrichtungen kostenlos sein und die bisher erhobenen Gebühren für Ernährung, Reinigungsdienste und die Durchführung des Bildungsprogramms für Kinder werden nicht mehr erhoben.

Lehrer und Hilfskräfte, die Kinder während der Essenszeiten begleiten müssen, profitieren von der kostenlosen Schulspeisung. Auch andere Mitarbeiter der Schule können vom Verpflegungsservice profitieren, sofern sie wöchentlich oder monatlich im Voraus die tägliche Verpflegungsgebühr auf das entsprechende Konto einzahlen.

„Es wird obligatorisch sein, dass jede Buchhaltung auf einem ermutigenden (Beweis-)Dokument basiert, jede Transaktion, die zu finanziellen Ergebnissen führt, in den Buchhaltungsunterlagen ausgewiesen wird und im vom Ministerium eingerichteten zentralen Informationssystem (TEFBIS) erfasst wird.“

Ab dem 1. Juli 2023 wird der Restbetrag der bei einer öffentlichen Bank eröffneten Vorschul-Abonnementkonten für den monatlichen Beitrag, den die Schulverwaltung von den Eltern erhält, auf das Konto der Schule-Eltern-Vereinigung überwiesen.

zur Regulierung klicken Sie hier...