Verordnung zur Einrichtung des „Nationalen Behindertendatensystems“, veröffentlicht im Amtsblatt

Verordnung zur Einrichtung des „Nationalen Behindertendatensystems“, veröffentlicht im Amtsblatt
Verordnung zur Einrichtung des „Nationalen Behindertendatensystems“, veröffentlicht im Amtsblatt

Die Verordnung regelt die Verfahren und Grundsätze für die Ausstellung von Personalausweisen für Menschen mit Behinderungen und die Schaffung eines nationalen Behindertendatensystems, das vom Ministerium für Familie und soziale Dienste genutzt werden kann, um von den Rechten und Dienstleistungen zu profitieren, die Personen gewährt werden mit Behinderungen, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Das Ministerium setzt seine Bemühungen fort, sicherzustellen, dass jeder Einzelne diskriminierungsfrei am gesellschaftlichen Leben teilnimmt und mit seinen auf Rechten basierenden Diensten die gleichberechtigte, volle und natürliche Teilhabe jedes Einzelnen am Leben zu unterstützen. Das Ministerium stellt Personalausweise aus, um behinderten Bürgern den Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen, Rechten und Ermäßigungen zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang wurde die Verordnung, die die Verfahren und Grundsätze für die Ausstellung von Behindertenausweisen und die Schaffung eines nationalen Behindertendatensystems festlegt, das es behinderten Bürgern ermöglicht, von den gewährten Rechten und Dienstleistungen zu profitieren, im Amtsblatt veröffentlicht in Kraft getreten.

Personen, die gemäß dem Bericht der Gesundheitsbehörde nachweislich zu 40 % oder mehr behindert sind, und Kinder unter 18 Jahren, die laut dem Bericht der Gesundheitsbehörde über besondere Bedürfnisse mindestens diesem Verhältnis entsprechen (SOL-GER).

Wie bekomme ich einen Behindertenausweis?

Behinderte Personen, die die angegebenen Bedingungen erfüllen, können ihren Behindertenausweis erhalten, indem sie bei der Provinzdirektion für Familien- und Sozialdienste oder beim Sozialdienstzentrum in der Provinz, in der sie wohnen, einen Antrag mit zwei Fotos, einem Personalausweis und dem Original oder einer genehmigten Kopie des Behindertenausweises stellen Bericht des Gesundheitsamtes. Anträge auf einen Behindertenausweis können auch über das E-Government-Portal gestellt werden. Bürger mit einem Invaliditätsbericht des Gesundheitsamtes von 2 Prozent oder mehr (im Falle einer Aktualisierung der vor 40 vorgelegten Gesundheitsberichte) beantragen über E-Government. Die ausgestellten Ausweise werden an die in MERNİS registrierten Adressen oder an die Adresse, die sie während des Berichts angegeben haben, zugestellt Bewerbung per Einschreiben. .

Möglichkeiten, die Personalausweise für behinderte Bürger bieten

Bürger mit einem Behindertenausweis können innerhalb von TCDD kostenlos von städtischen und privaten öffentlichen Bussen, Schiffstransportfahrzeugen und Zügen profitieren. Für Menschen mit Behinderungen, die einen Behindertenausweis besitzen, wird auf allen Inlands- und Auslandsflügen eine Ermäßigung von 20 % gewährt. Sie können Museen und historische Stätten, Nationalparks, Naturschutzgebiete und Naturparks kostenlos besuchen. Er kann auch von den Staatstheatern kostenlos profitieren. Für behinderte Menschen gelten von GSM-Betreibern Sondertarife.