Verordnung des MoNE-Inspektionsausschusses, veröffentlicht im Amtsblatt

MEB-Inspektionsstellenverordnung im Amtsblatt veröffentlicht
Verordnung des MoNE-Inspektionsausschusses, veröffentlicht im Amtsblatt

Die Verordnung über die Inspektionsstelle des Ministeriums für nationale Bildung, die die Durchführung von Monitoring- und Evaluierungsstudien mit Anleitung und Aufsicht regelt, um die institutionelle und individuelle Entwicklung durch die Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems im türkischen Bildungssystem sicherzustellen, wurde veröffentlicht.

Die im heutigen Amtsblatt veröffentlichte Verordnung regelt die Organisation und die Aufgaben der Inspektionsstelle sowie die Arbeitsverfahren und -grundsätze; Pflichten, Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Präsidenten, der Vizepräsidenten, der Inspektoren und der stellvertretenden Inspektoren und des Büropersonals; Es umfasst die Pflichten der Inspizierten, den Einstieg in den Beruf der Inspektorenassistenten, ihre Ausbildung, Befähigungsprüfungen, Ernennungen, Ernennungen zum Inspektor und Hauptinspektor sowie die Verfahren für ihren Einsatz in Arbeitszentren.

Angestrebt wird eine individuelle und institutionelle Weiterentwicklung der mit wissenschaftlichen Methoden und Techniken durchzuführenden Beratungen und Audits im Einklang mit den Erfordernissen des Alters, mit Betonung der Beratung, die auch die Selbstevaluation der Betroffenen berücksichtigt Institutionen. Entsprechend werden die Institutionen laufend überwacht und evaluiert. Evaluierungsdaten werden regelmäßig oder auf Anfrage analysiert und gemeldet und den zuständigen Referaten vorgelegt, um zur Politikentwicklung beizutragen. Den Institutionen wird die notwendige Orientierungsunterstützung gegeben, um eine kontinuierliche Verbesserung und Entwicklung im Rahmen des Qualitätssicherungssystems sicherzustellen.

Eine ausreichende Zahl von Vizepräsidenten wird in den Inspektionsausschuss berufen.

Unter den dem Vorstand zugewiesenen Inspektoren wird eine ausreichende Anzahl von Vizepräsidenten ernannt, die den Präsidenten bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen. Die stellvertretenden Inspektoren des Ministeriums werden aus Absolventen der Unterrichtsfächer Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften sowie Wirtschafts- und Wirtschaftsfakultäten rekrutiert, die eine vierjährige Grundausbildung anbieten. Die für den stellvertretenden Inspektor des Ministeriums abzuhaltende Auswahlprüfung besteht nur aus einer mündlichen Prüfung für die Kandidaten, die aufgrund der schriftlichen und mündlichen oder KPSS-Ergebnisse ernannt werden.

Diejenigen, die seit 8 Jahren unterrichten, indem sie den Titel eines Lehrers erhalten, und diejenigen, die eine mindestens 4-jährige Grundausbildung in der Auswahlprüfung haben, Fakultäten für Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften oder solche, deren Gleichwertigkeit wird vom Hochschulrat (YÖK) anerkannt Teilnehmen können Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Diejenigen, die die Auswahlprüfung erfolgreich bestehen, werden entsprechend ihrer Punktzahl zu Hilfsinspektoren ernannt. Die stellvertretenden Inspektoren des Ministeriums werden einem dreijährigen Ausbildungsprogramm unterzogen, das von Inspektoren am Arbeitsplatz begleitet wird, und diejenigen, deren Abschlussarbeit sie in diesem Zeitraum verfasst haben, werden zum Inspektor des Ministeriums ernannt, wenn sie am Ende die Befähigungsprüfung bestehen 3 Jahre. Es können Inspektoren ernannt werden, die mindestens 3 Jahre im Inspektorenberuf tätig waren, einschließlich stellvertretender Inspektoren, die hinsichtlich ihrer beruflichen Qualifikation überlegen sind und sich in ihren Einstellungen und Verhaltensweisen in Geschäftsbeziehungen und Zusammenarbeit als konstruktiv und harmonisch erwiesen haben an die Hauptinspektion unter Berücksichtigung ihres Dienstalters, ihres Erfolgs und ihres Personalstatus.

Studien werden über das e-Inspection-Modul durchgeführt.

Anleitung und Überwachung, Überwachung und Bewertung, Prüfungs-, Untersuchungs- und vorläufige Prüfungsdaten und andere Datenverwaltung, die in der Organisation des Ministeriums durchgeführt werden, erfolgen über das e-Inspection-Modul. Obwohl die Durchführung von Untersuchungen und Untersuchungen vor Ort unerlässlich ist, können Inspektoren und Inspektorenassistenten in Fällen, in denen der Untersuchungs- und Untersuchungsgegenstand aus dem Ausland stammt oder Dringlichkeit aufweist, die ihnen übertragenen Untersuchungs- und Untersuchungsaufgaben per Telefonkonferenz oder Online-Besprechung wahrnehmen , Informationssysteme und alle Arten von elektronischen Informationen, nach Kenntnis des Ratsvorsitzes, im Einklang mit den technologischen Entwicklungen - in der Lage sein werden, dies zu tun, indem sie sich an das Zentrum oder an den Ort wenden, indem sie Kommunikationsmittel und -ausrüstung verwenden.

Die Koordinierung der Arbeit der Bildungsinspektoren und die Sicherstellung der Integrität bei der Durchführung von Beratungs- und Aufsichtsdiensten werden vom Inspektionsausschuss wahrgenommen. Dank der aufeinander abgestimmten MoNE-Inspektionsratsverordnung und der Bildungsinspektorenverordnung werden die Koordinierung und Überwachung der Studien der in den Provinzen tätigen Bildungsinspektoren sichergestellt und die Beratungs- und Aufsichtsdienste durchgeführt landesweit im Einklang mit den Plänen und Programmen effektiver.