Große Umstrukturierungsmöglichkeit bei BUSKİ-Schulden

Große Strukturierungsmöglichkeit für BUSKI-Schulden
Große Umstrukturierungsmöglichkeit bei BUSKİ-Schulden

Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Gesetz Nr. 7440 können Abonnenten, die unbezahlte Schulden haben, die am oder vor dem 31. Dezember 2022 fällig sind, ihre Schulden von BUSKİ umstrukturieren, indem sie die Umstrukturierungsmöglichkeit nutzen. Das Gesetz, das bei Barzahlung einen Verzugszinsabschlag von bis zu 90 Prozent vorsieht, bietet auch gleiche Raten bis zu 48 Monaten.

Mit dem besagten Gesetz werden den Abonnenten wichtige Möglichkeiten bei der Umstrukturierung und Begleichung von Schulden von BUSKI geboten, die sie nicht verpassen sollten. Forderungen wie Forderungen für Wasser und Abwasser, Forderungen aus Kostenbeteiligung (HKP), Bußgelder (Schwarzwasserminuten) können bar und in Raten beglichen werden.

Bürger, die von der Konfiguration profitieren möchten, müssen sich bis zum Stichtag 31. Mai 2023 bei den BUSKİ-Zentral- und Bezirksstellen bewerben, rechtmäßig befolgte Abonnenten sollten sich nur bei den Acemler - BUSKİ-Zentralen bewerben.

Die oben genannten Anträge können auch per E-Government (turkiye.gov.tr) oder per Post gestellt werden.

Darüber hinaus gilt für Bürger, die sich per Post bewerben, als Antragsdatum das Datum, an dem die Anträge an die Post gesendet werden, wenn sie per Einschreiben oder APS gesendet werden, und an dem sie in den Aufzeichnungen der Sammlung erfasst werden Büro, wenn sie mit der normalen Post versandt werden.

90 Prozent Rabatt im Voraus

Bei Barzahlung bis zum 30.06.2023 (wegen gesetzlichem Feiertag), dem ersten Fälligkeitstag, bis zum 03 wird ein 2023-prozentiger Abschlag auf den Verzugszinssatz (vom zu berechnenden Betrag unter Zugrundelegung unter Berücksichtigung des D-PPI-Index), und wenn die Ratenzahlungsoption bevorzugt wird, wird die erste Rate gezahlt, vorausgesetzt, dass alle Raten pünktlich bezahlt werden; 90 Prozent Skonto auf Verzugszinsen werden gewährt. Zahlungen für umstrukturierte Schulden werden in monatlichen Perioden gezahlt und können in Raten mit 90, 12, 18, 24 und 36 gleichen Raten gezahlt werden.

aus den übrigen Raten, sofern die nach diesem Gesetz zu zahlende Bar-/Erst- und Zweitrate vollständig und fristgerecht gezahlt wird; Werden in einem Kalenderjahr drei oder weniger Raten nicht fristgerecht gezahlt, so werden die gesetzlichen Bestimmungen weitergezahlt.

Wird jedoch die Barzahlung/erste und zweite Rate nicht rechtzeitig und vollständig gezahlt und werden mehr als drei Raten in einem Kalenderjahr nicht gezahlt, verfällt der Anspruch auf Inanspruchnahme der Bestimmungen dieses Gesetzes.