YKS-Kandidaten sind vom Lehrplan für das zweite Semester der 12. Klasse befreit

YKS-Kandidaten sind vom Lehrplan für das zweite Semester ausgenommen
YKS-Kandidaten sind vom Lehrplan für das zweite Semester der 12. Klasse befreit

Der Rat für Hochschulbildung (YÖK) gab bekannt, dass Universitätskandidaten vom Lehrplan für das zweite Semester der 17. Klasse in der Hochschulprüfung (YKS) befreit werden, die am 18. und 12. Juni stattfindet.

In der Stellungnahme des Hochschulrates zu diesem Thema wurde darauf hingewiesen, dass das Erdbeben in Kahramanmaraş am 6. Februar nicht nur die Studierenden in der Region, sondern auch die Sekundarschüler in der Türkei getroffen habe. Aus diesem Grund wurde die Situation in Bezug auf YKS bewertet und die folgenden Aussagen wurden in die Erklärung aufgenommen, dass diese Entscheidung getroffen wurde:

„Wie bekannt ist, werden gemäß dem 2547. Artikel des Hochschulgesetzes Nr. 45 Zulassungs- und Einstufungsverfahren an Hochschuleinrichtungen gemäß den vom Hochschulrat festgelegten Verfahren und Grundsätzen durchgeführt, indem Maßnahmen ergriffen werden Chancengleichheit und Chancengleichheit zu gewährleisten.

Unser Vorstand hat unter Berücksichtigung dieser außergewöhnlichen Bedingungen in unserem Land unter Nutzung der ihm durch das Gesetz übertragenen Befugnisse beschlossen, im Jahr 12 YKS keine Fragen zu stellen, indem er unsere Schüler vom Lehrplan des zweiten Semesters der 2023. Klasse in weiterführenden Bildungseinrichtungen ausnimmt . Der getroffene Beschluss wurde der ÖSYM mitgeteilt und umgesetzt.“