Erlass „Neue Siedlungsgebiete“ im Amtsblatt

Neue Siedlungsgebietsverordnung im Amtsblatt
Erlass „Neue Siedlungsgebiete“ im Amtsblatt

Mit dem Präsidialerlass über Siedlungen und Bauten im Ausnahmezustand (OHAL) wurden die Siedlungs- und Baumaßnahmen in den Provinzen im Rahmen des Ausnahmezustands festgelegt, der am 8. Februar mit Beschluss des Präsidenten ausgerufen wurde.

Gemäß dem Dekret sind vorübergehende oder endgültige Aufenthaltsgebiete der von der Katastrophe Betroffenen an Orten, die aufgrund der Erdbeben von Kahramanmaraş am 6. Februar als Katastrophengebiete gelten, die im allgemeinen Leben wirksam sind; Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel wird von Amts wegen bestimmt und den zuständigen Institutionen mitgeteilt, unbeschadet der Aufgaben und Befugnisse des Katastrophen- und Notfallmanagementpräsidiums (AFAD) hinsichtlich der Festlegung neuer Siedlungen unter Berücksichtigung von Kriterien wie z wie die Entfernung zur Verwerfungslinie, die Eignung des Bodens und die Nähe zum Siedlungszentrum.

Im Bedarfsfall können bei dieser Bestimmung auch die im Zusatzartikel 4342 des Weidegesetzes Nr. 6831 und des Forstgesetzes Nr. 16 festgelegten Flächen genutzt werden. In diesem Zusammenhang werden Qualifikationsänderungen in den Bereichen, in denen Qualifikationsänderungen erforderlich sind, von Amts wegen vorgenommen, diese Stellen auf den Namen des Finanzministeriums registriert und die Transaktionen den zuständigen Institutionen gemeldet.

An Orten, an denen Qualifikationsänderungen erforderlich sind, wenn es Flächen gibt, die im zusätzlichen Artikel 16 des Forstgesetzes festgelegt sind, wird das unbewegliche Schatzamt, mindestens das Doppelte dieser Fläche, der Generaldirektion für Forstwirtschaft zur Errichtung eines Waldes zugewiesen.

Bestimmungen über Aussetzung, Ankündigung und Widerspruch finden im Plan- und Parzellengeschäft keine Anwendung.

An Orten, die als Katastrophengebiete anerkannt sind, die das allgemeine Leben betreffen, mit Ausnahme derjenigen, deren Gerichtsverfahren anhängig sind, und derjenigen, die noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, die Orte, die nicht bestimmt wurden, im Rahmen des 22 das Katastergesetz, unterliegen dem Antrag des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel und werden im Einklang mit dem Zweck dieses Dekrets im Namen des Finanzministeriums auf administrativem Weg registriert, ohne deren Stellungnahmen einzuholen.

In Übereinstimmung mit dem vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel zu genehmigenden Lageplan und der zu erteilenden Baugenehmigung, in Übereinstimmung mit dem geologischen Untersuchungsbericht und dem Baugrunduntersuchungsbericht, ohne auf die Genehmigung des Plans und der Flächenwidmungsanträge zu warten B. durch das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, in den festgelegten Siedlungsgebieten einschließlich der dörflichen Siedlungsgebiete und in den bestehenden städtischen Gebieten beantragt werden.

In den vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel in diesen Gebieten genehmigten Plänen und Parzellierungsplänen werden die Bestimmungen des Zonengesetzes über die Aussetzung, Ankündigung und Einwände in den Plänen und Parzellierungstransaktionen nicht angewendet. In diesen Gebieten können Grundstücks- oder Flächenwidmungsrechte ganz oder teilweise auf ein anderes Gebiet übertragen werden. Diese Rechte können Tausch- und Tauschgeschäften unterliegen.

Für Transaktionen wird keine revolvierende Fondsgebühr oder Gebühr unter irgendeinem Namen erhoben.

Plan, Unterteilung, Baugenehmigung, Übertragung von unbeweglichem Eigentum oder Bebauungsrechten, Tausch- und Tauschgeschäfte und aufgrund dieser Geschäfte ausgestellte Papiere sind von Stempelsteuer, Abgaben, Gebühren und Beteiligungsgebühren befreit. Aufgrund dieser Transaktionen werden keine Gebühren, revolvierenden Fondsgebühren oder Preise unter irgendeinem Namen erhoben.

In den vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel festgelegten vorübergehenden oder endgültigen Siedlungsgebieten gelten die gemäß dem Weidegesetz erteilten Genehmigungen, die gemäß dem Forstgesetz erteilten Genehmigungen, die Mietverträge in Bezug auf die Erholungsgebiete, Waldparks und Immobilien, die von der Generaldirektion Forstwirtschaft gemäß dem Gesetz über staatliche Ausschreibungen und im Rahmen des Weidegesetzes verpachtet wurden Änderungen des Zuweisungszwecks der Flächen, deren Zuweisungszweck geändert, aber noch nicht auf den Namen der Schatzkammer in der registriert wurden Grundbuchamt, gelten je nach Relevanz der im Rahmen des § 8 Tourismusförderungsgesetzes erteilten Zuteilungsgebiete als aufgehoben oder von Amts wegen beendet.

Der unternehmerische Teil der Bergbaulizenzgebiete entspricht den vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel festgelegten temporären oder endgültigen Siedlungsgebieten, ausgenommen die Lizenzen für die Ausschreibungen mit der Bedingung der Herstellung von Zwischen- und Endprodukten, die im Geltungsbereich geregelt sind des Artikels 30 Absatz XNUMX des Berggesetzes.Mit der Entscheidung des Ministeriums gilt es als von Amts wegen fahrlässig aus dem Bergbaulizenzgebiet ab dem Datum der Entscheidung.

Falls das vorübergehende oder endgültige Siedlungsgebiet die gesamte Lizenz umfasst, gilt die Abbaulizenz mit dem Beschluss des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel zum Datum der Entscheidung als von Amts wegen aufgehoben. In den in Absatz XNUMX genannten Bereichen kann das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel je nach Interesse eine Entscheidung über die Übertragung oder die dringende Enteignung von Immobilien öffentlicher Einrichtungen und Organisationen treffen, die in den Antrag aufgenommen werden sollen, und zwar für alle andere unbewegliche Sachen in Privatbesitz.

Enteignungsverfahren werden vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel oder der Wohnungsbauverwaltung (TOKİ) durchgeführt. Die enteigneten Immobilien werden auf Antrag des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel oder TOKİ im Namen des Finanzministeriums registriert.

Im An- und Abmeldeverfahren wird das Steuerverhältnis der Eigentümer wegen dieser Immobilie nicht abgefragt. Das Grundbuchamt benachrichtigt jedoch das zuständige Finanzamt. Nach der Anmeldung kann in diesen Bereichen mit Bautätigkeiten begonnen werden. Die Bewertung von im Namen des Finanzministeriums eingetragenen Immobilien erfolgt durch konzessionierte Immobilienbewertungsinstitute, die nach dem Kapitalmarktgesetz zugelassen sind, spätestens innerhalb eines Monats nach dem Datum der Registrierung.

Der ermittelte Wert wird dem Zivilgericht erster Instanz vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel oder TOKİ vorgelegt, und dieser Betrag wird auf der vom Gericht bestimmten Bank hinterlegt, um an die im Titel eingetragenen Immobilieneigentümer ausgezahlt zu werden Urkunde vor der Anmeldung. Der eingezahlte Betrag wird in ein vierteljährliches Festgeldkonto umgewandelt und zusammen mit einem allfälligen Gewinn an den Begünstigten ausgezahlt. Die Entscheidung über die Zahlung des Preises wird den Eigentümern der Immobilie vom Gericht mitgeteilt.

Die Rechte im Grundbuch und alle Vermerke bleiben auf dem Grundstückspreis bestehen.

Die Rechte wie Sicherungsmaßnahme, Enteignung, Hypothek, Sicherungspfändung, Pfändung und Nießbrauch sowie alle verbietenden und einschränkenden Eintragungen im Grundbuch vor der Eintragung des Grundstücks setzen sich auf den Preis des Grundstücks fort; Die Rechte und Anmerkungen im Grundbuch werden von der Grundbuchdirektion auf Antrag des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel oder TOKİ von Amts wegen gelöscht und die Situation wird dem Rechtsinhaber mitgeteilt.

Kann nach Zahlung des Preises in den zu führenden Vergleichsverhandlungen keine Einigung über diesen Preis erzielt werden, gelten die Bestimmungen des Enteignungsgesetzes über die Festsetzung und Zahlung des Preises. Im Rahmen dieses Absatzes werden die zu übertragenden Immobilien von öffentlichen Einrichtungen und Organisationen von Amts wegen im Namen des Finanzministeriums registriert. Der Preis der Immobilie wird gemäß den Bestimmungen von Artikel 60 des Enteignungsgesetzes innerhalb von 30 Tagen nach dem Registrierungsverfahren festgelegt. In Fällen, in denen dieser Absatz keine Bestimmung enthält, werden die Bestimmungen des Enteignungsgesetzes angewendet.

Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel; Sie wird ermächtigt, alle Arten von Bauten einschließlich In- und Oberbau zu errichten oder zu lassen, Grundstücksanteile zu bestimmen, die Art zu ändern, Eigentumswohnungen und Eigentumswohnungen zu errichten. Diese Anträge können in Zusammenarbeit mit den angeschlossenen, verwandten und verwandten Institutionen, Organisationen und deren Tochtergesellschaften des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel sowie den Verwaltungen, die dem Gesetz über die öffentliche Auftragsvergabe unterliegen, durchgeführt werden. Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel wird TOKİ mit seinen verbundenen, verbundenen und verbundenen Institutionen, Organisationen und ihren verbundenen Unternehmen die Befugnis in Bezug auf die in diesem Zusammenhang festgelegten Arbeiten und Transaktionen übertragen und angeben, welche dieser Arbeiten und Transaktionen durchgeführt werden TOKİ und andere Institutionen, Organisationen und deren verbundene Unternehmen sind berechtigt, dies zu bestimmen

In- und ausländische Personen, Institutionen und Organisationen können Wohn- und Arbeitsstätten errichten.

von AFAD; Wohnungs-, Arbeits- und Infrastruktureinrichtungen im Rahmen der im Rahmen dieses Artikels abzuschließenden Protokolle und die hierfür erforderlichen Karten, Vermessungen, Projekte, Bebauungspläne aller Art und Maßstäbe, Ingenieurleistungen wie Unterteilungen erbracht werden können, oder Wohn- oder Arbeitsstätten, die zur Übergabe an Leistungsempfänger gebaut wurden, können bei diesen Verwaltungen erworben werden.

In diesem Zusammenhang wird AFAD in der Lage sein, Ressourcen an das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel und seine angeschlossenen, verwandten und verwandten Institutionen und Organisationen und deren Tochtergesellschaften zu übertragen. Die Verfahren zur ungefähren Kostenermittlung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen in Bezug auf die auszuführenden Arbeiten und Transaktionen und die Bestimmungen des ersten Absatzes des Artikels 62 (c) werden nicht angewendet, sofern das Vorprojekt abgeschlossen ist. Bei allen Geschäften im Zusammenhang mit Bauarbeiten und Infrastruktur werden keine Beteiligungsgebühren und technische Infrastrukturgebühren erhoben.

Inländische oder ausländische Personen, Institutionen und Organisationen können an den vom Ministerium anzugebenden Orten und in Übereinstimmung mit den vom Ministerium festzulegenden Typprojekten Geschäfte errichten oder errichten lassen, um den Wohnungs- und Arbeitsplatzbedarf in der Region zu decken Erdbebengebiet und als Spende an das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel. In diesem Zusammenhang werden die dem Ministerium gespendeten Wohnungen und Arbeitsplätze an AFAD zur Übergabe an die Begünstigten übertragen.

In diesen Bereichen werden Erdgas, Strom, Wasser, Abwasser und Behandlungsanlagen, Abfallverarbeitungsanlagen, Kommunikation und alle anderen Infrastrukturinvestitionen hauptsächlich von den entsprechenden Institutionen, Einrichtungen und Vertriebsunternehmen durchgeführt, bis die Produktion der Überbauung abgeschlossen ist.

Abbruchabfälle werden in den vom Gouverneur bestimmten Gebieten deponiert.

Abbruchabfälle aus Katastrophengebieten werden in vom zuständigen Gouverneursamt festgelegten Gebieten deponiert, sofern Maßnahmen zum Schutz der Umwelt getroffen werden. Wrackabfälle können recycelt und in Infrastruktur- und Oberbauinvestitionen verwendet werden, indem die entsprechenden Standards und notwendigen Bedingungen bereitgestellt werden. Diese Gießbereiche und die in diesen Bereichen auszuführenden Arbeiten und Vorgänge sind von den Bestimmungen der einschlägigen Rechtsvorschriften über die Zertifizierung ausgenommen.

Um die Ressourcen zu erhalten, die für die in diesem Artikel genannten Arbeiten und Transaktionen verwendet werden müssen, wenden sich das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, verbundene, verbundene und verbundene Institutionen, Organisationen und deren verbundene Unternehmen sowie revolvierende Fondsunternehmen des Ministeriums an die Genehmigung des Ministers für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel und der zuständigen Verwaltung. Ressourcen können übertragen werden, indem eine Ausgabe im Haushalt verbucht wird.

Im Rahmen des Gesetzes über die Umwandlung von Gebieten mit Katastrophenrisiko kann das im Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel beschäftigte Personal vom Ministerium mit den in diesem Erlass festgelegten und vom Ministerium ausgeführten Arbeiten und Geschäften beauftragt werden, seine Tochtergesellschaften und verbundenen Institutionen und deren Tochtergesellschaften.