Sind Spenden steuerlich absetzbar? Revenue Administration erklärt mit detailliertem Beispiel

Sind die Spenden steuerlich absetzbar?Die Finanzverwaltung erklärt mit einem detaillierten Beispiel
Sind Spenden steuerlich absetzbar Steuerverwaltung mit detailliertem Beispiel erklärt

Die Finanzverwaltung des Ministeriums für Finanzen und Finanzen teilte mit, dass Spenden und Beihilfen von der Steuerbemessungsgrundlage und nicht von der Steuer abgezogen werden.

Die Erklärung auf dem Social-Media-Account der Finanzverwaltung lautet wie folgt: „Spenden und Beihilfen werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen, nicht von der Steuer. Zu sehen ist, dass in den sozialen Medien weiterhin geteilt wird, dass Spenden und Hilfsmittel steuerlich absetzbar sind. Es wurde als notwendig erachtet, das Thema erneut zu erläutern, um die Öffentlichkeit und die Steuerzahler korrekt zu informieren. Das Einkommens- und Körperschaftsteuerrecht erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den Abzug von Spenden und Zuwendungen von den erzielten Einkünften, von den Einkünften der Einrichtung. Steuerabzüge und Steuerabzüge sind völlig unterschiedliche Konzepte.

Wenn Spenden und Zuwendungen die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, werden sie bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage des betreffenden Jahres von den Einkünften und Einkünften der Kapitalgesellschaften abgezogen. Der verbleibende Betrag aufgrund dieses Rabatts ist steuerpflichtig. Um das Problem mit einem einfachen Beispiel zu erklären; Wenn eine Institution mit einem Einkommen von 100 TL 20 TL an AFAD spendet, zieht sie 20 TL von ihren Einnahmen ab. Es wird eine Körperschaftssteuer von 80 TL gezahlt, die mit einem Satz von 20 Prozent auf die verbleibenden 16 TL berechnet wird. Zusammenfassend beträgt der Betrag der einbehaltenen Steuer 4 TL.“

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