440 Great Plains in der Türkei haben spezielle Schutzschilde

Die Große Ebene der Türkei hat einen besonderen Schutzschild
440 Great Plains in der Türkei haben spezielle Schutzschilde

Trotz des Potenzials für die landwirtschaftliche Produktion werden 9,38 Regionen auf einer Gesamtfläche von 440 Millionen Hektar, in denen sich die Bodendegradation beschleunigt hat, als „große Ebenenschutzgebiete“ behandelt.

Das Gesetz über Bodenschutz und Bodennutzung ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 19. Juli 2005 in Kraft getreten.

Mit dem Gesetz wurde der Missbrauch landwirtschaftlicher Flächen genehmigungspflichtig und diese Flächen stärker diszipliniert.

Vor dem Gesetz gab es eine Verordnung, die eine Genehmigung für den Missbrauch von landwirtschaftlichen Flächen erforderte. Andererseits gab es keine strafrechtliche Verantwortlichkeit bei missbräuchlicher Nutzung des Landes ohne Genehmigung. Mit der Veröffentlichung des Gesetzes wurden verwaltungsrechtliche und gerichtliche Sanktionen wegen unbefugter Nutzung verhängt.

Das fragliche Gesetz ermöglichte die Ausweisung von Ebenen mit hohem landwirtschaftlichen Produktionspotenzial, in denen sich Bodenverlust und Bodendegradation aufgrund verschiedener Gründe wie Erosion, Verschmutzung, Zweckentfremdung oder Missbrauch schnell entwickeln, als „großes Ebenenschutzgebiet“, indem das Gutachten eingeholt wurde Vorstand oder Ausschüsse. Das Gesetz ebnete auch den Weg für die Ausarbeitung von landwirtschaftlichen Infrastrukturprojekten und Landnutzungsplänen zum Schutz und zur Entwicklung der Great Plains.

Dank der Veröffentlichung des Gesetzes wurde ein Landnutzungsplanungsprojekt im Maßstab 1:25000 zum Schutz der landwirtschaftlichen Flächen sowie für die geplante Produktion vorbereitet und den 81 Provinzdirektionen, die dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft angeschlossen sind, vorgelegt. Darüber hinaus wurde ab 2022 mit der Durchführung detaillierter Bodenuntersuchungen auf 941 Hektar Land in Edirne, Kırklareli, Tekirdağ und Yalova begonnen. Nach Abschluss der Untersuchungen werden Bodenkarten im Maßstab 1:5000 (parzellenbasiert) erstellt. Mit diesen Karten werden landwirtschaftliche Flächennutzungs- und Produktionsplanungen erstellt. Das Projekt startet in diesem Jahr und wird bis 2028 in 77 Provinzen durchgeführt.

DIE ANZAHL DER BIG PLAIN WIRD DIESES JAHR VORAUSSICHTLICH 500 ERREICHEN

Von Januar 2017 bis 31. Dezember 2022 wurden 72 Regionen in 440 Provinzen zu „Great Plains Protected Areas“ erklärt. Über 11 davon wurde im vergangenen Jahr entschieden. Die Gesamtgröße der großen Tieflandschutzgebiete erreichte 9,38 Millionen Hektar.

In Bezug auf die Fläche steht Konya mit mehr als 1 Million 677 Tausend Hektar an erster Stelle, Şanlıurfa mit 937 Tausend 573 Hektar an zweiter Stelle und Adana mit 445 Tausend 189 Hektar an dritter Stelle.

In Bezug auf die Anzahl der Ebenen liegt Malatya mit 21 Ebenen an erster Stelle, Balıkesir mit 17 Ebenen an zweiter Stelle und Çanakkale mit 15 Ebenen an dritter Stelle.

Im Einklang mit den Entwicklungszielen des Landes werden Studien fortgesetzt, um die Zahl der großen Schutzgebiete in den Ebenen zu erhöhen, um das Land zu schützen und ein Gleichgewicht zwischen Landnutzung und Schutz zu gewährleisten. Die Zahl der großen Ebenen wird dieses Jahr voraussichtlich 500 erreichen.

ZWEIMALE STRAFE FÜR UNSACHGEMÄSSEN GEBRAUCH IN DEN GREAT PLAINS

Trotz des gesetzlich festgelegten hohen landwirtschaftlichen Potenzials im ganzen Land wurden Studien eingeleitet, um die Gebiete zu schützen, die Erosion und Umweltverschmutzung, Missbrauchsdruck und den Mikroregionen, in denen Sonderkulturen angebaut werden, ausgesetzt sind oder wahrscheinlich ausgesetzt sind.

Mit der im Jahr 2020 vorgenommenen Gesetzesänderung stellt die Landesregierung die Arbeiten vollständig ein, wenn die Arbeiten ohne Genehmigung zur Landnutzung begonnen werden oder wenn diese Flächen nicht gemäß der erhaltenen Genehmigung genutzt werden. Ist das Werk fertiggestellt, darf es nicht verwendet werden. Für jeden Quadratmeter der genutzten oder beschädigten Fläche wird eine Verwaltungsstrafe von 1000 Lira, mindestens 33,6 Lira, gegen den Eigentümer des Grundstücks oder gegen die Person, die das Grundstück zerstört, verhängt. In großen Flachlandschutzgebieten wird diese Strafe verdoppelt.

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