Erklärung des Handelsministeriums zu den Zement- und Klinkerpreisen

Bekanntmachung des Handelsministeriums zu Zement- und Klinkerpreisen
Erklärung des Handelsministeriums zu den Zement- und Klinkerpreisen

Das Handelsministerium erklärte, dass Maßnahmen ergriffen werden, um Preiserhöhungen bei Zement und Klinker zu verhindern und das Inlandsangebot zu entlasten.

In der schriftlichen Erklärung des Ministeriums wurden folgende Aussagen gemacht: „Die Entwicklungen im Bausektor, der ein wichtiges Gewicht in unserer Wirtschaft hat und direkt und indirekt viele Sektoren und das Wohlergehen unserer Bürger betrifft, werden von uns aufmerksam verfolgt Ministerium und auch in Bezug auf den Außenhandel überwacht.

Diese Produkte wurden am 4. September 2021 in die „Warenliste für den Export“ aufgenommen, um die Zement- und Klinkerexporte, die in großem Umfang in der Bauindustrie verwendet werden, vor allem zur Deckung der Inlandsnachfrage, genau zu überwachen und zu überwachen sicherzustellen, dass die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden können.

Aufgrund der intensiven Meldungen an unser Ministerium, dass es in der letzten Zeit ein Problem bei der Inlandsversorgung dieser Produkte gegeben hat, und der von unserem Ministerium beobachteten Erhöhungen der Inlandsverkaufspreise der genannten Produkte, insbesondere in den letzten 1-2 Monate werden von unserem Ministerium die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Preiserhöhungen dieser Produkte zu verhindern und die heimische Versorgung zu entlasten. Es wäre von Vorteil, die betroffenen Parteien darüber zu informieren, dass, wenn die von unserem Ministerium erwarteten positiven Auswirkungen auf den Markt durch diese Maßnahmen nicht auf dem gewünschten Niveau liegen, andere Maßnahmen zusätzlich zu den ergriffenen Maßnahmen nicht vermieden werden.“

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