Verordnung über die Aus- und Einfuhr einiger schädlicher Chemikalien im Amtsblatt

Verordnung über die Aus- und Einfuhr einiger schädlicher Chemikalien im Amtsblatt
Verordnung über die Aus- und Einfuhr einiger schädlicher Chemikalien im Amtsblatt

Die vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel ausgearbeitete Verordnung über den Export und Import bestimmter schädlicher Chemikalien wurde im heutigen Amtsblatt veröffentlicht.

Die Verordnung wurde für die wirksame Umsetzung des „Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der Annahme mit vorheriger Ankündigung im internationalen Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien und Pestiziden“, dem die Türkei beigetreten ist, und zur Einhaltung der einschlägigen Verordnung der Europäischen Union ausgearbeitet Union. Dementsprechend wird mit der Verordnung der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Auswirkungen schädlicher Chemikalien und zu diesem Zweck die Verwendung schädlicher Chemikalien auf umweltfreundliche Weise, der Austausch von Informationen über die Eigenschaften dieser Chemikalien, die gemeinsame Verantwortung und Zusammenarbeit erleichtert zwischen den Vertragsparteien und anderen Ländern in den nationalen Entscheidungsprozessen über Import und Export Verfahren und Grundsätze zur Förderung von

Industriechemikalien, Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte, für die die Türkei Verbots-/Beschränkungsmaßnahmen auf nationaler Ebene ergriffen hat, sind ebenfalls in der Verordnung aufgeführt, die auch die Verpflichtungen umreißt, die Exporteuren vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel auferlegt werden.

Softwaresystem wird erstellt

Im Rahmen der Verordnung wird ein Softwaresystem für die Abgabe von Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen geschaffen. Das System wird Daten enthalten, die auf den eingereichten Jahresmeldungen zu Ein- und Ausfuhrgeschäften mit Chemikalien im Geltungsbereich der Verordnung basieren.

Die Verordnung verpflichtet auch Unternehmen, die schädliche Chemikalien exportieren oder importieren, dem Ministerium im ersten Quartal eines jeden Jahres (bis zum 31. März) Informationen über die Menge, die sie exportieren oder importieren, zu übermitteln. Eine jährliche Liste aller vom Ministerium exportierten Chemikalien und die Namen der Parteien oder anderer Länder, die diese Chemikalie importieren, wird erstellt und diese Liste wird der Öffentlichkeit auf der Website zur Verfügung gestellt.

Die Verordnung tritt nach 6 Monaten in Kraft.

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