Wann ist die Antragsfrist für die Unterstützung des Erdgasverbrauchs?

Wann ist die Frist für den Antrag auf Unterstützung beim Erdgasverbrauch?
Wann ist die Antragsfrist für die Unterstützung des Erdgasverbrauchs?

Die Ministerin für Familie und Soziales, Derya Yanık, kündigte an, dass die Bewerbungen für die Wintererdgasverbrauchsunterstützung, die seit dem 5. September eingehen, bis zum 25. Dezember fortgesetzt werden.

Minister Yanık erklärte, dass alle bedürftigen Bürger, die in 616 Bezirken mit Erdgasinfrastruktur wohnen und an ihrer Wohnadresse ein Erdgasabonnement haben, von der Unterstützung des Erdgasverbrauchs profitieren können Unterstützung, die wir für die Haushalte in Not umgesetzt haben. . Unsere Bürgerinnen und Bürger können sich per E-Government bewerben. Die Höhe der Unterstützung, die wir anhand der Wärmekarte ermittelt haben, variiert zwischen 900 TL und 2.500 TL pro Jahr. Bewerbungen für die Unterstützung des Erdgasverbrauchs im Winter, die wir seit dem 5. September erhalten, werden bis zum 25. Dezember fortgesetzt.

Minister Yanık stellte fest, dass sie vor der Winterperiode neue Vorkehrungen getroffen haben, damit mehr Haushalte vom Programm zur Unterstützung des Erdgasverbrauchs profitieren können, und sagte:

„Anträge für die Winterperiode für die Unterstützung des Erdgasverbrauchs, die für bedürftige Haushalte eingeführt wurde, werden fortgesetzt. Auch unsere Mieter, die in unserer Vorperiode nicht einbezogen waren, haben wir in den Betreuungsumfang aufgenommen. Demnach können unsere in Wohnhaushalten lebenden Bürgerinnen und Bürger, die als Vermieter oder Mieter wohnen und die Antragsvoraussetzungen erfüllen, von der Förderung profitieren.“

Minister Yanık betonte, dass Haushalte, die sowohl Postpaid- als auch Prepaid-Zähler verwenden, von der Erdgasverbrauchsunterstützung profitieren können, und sagte: „Unsere Bürger können von der Unterstützung profitieren, indem sie zur PTT gehen, nachdem ihr E-Government-Antrag genehmigt wurde, und ihre Rechnungen einreichen. Andererseits hinterlegen wir den Förderbetrag unserer Bürger, die Prepaid-Zähler nutzen, auf ihre Karte.“

Minister Yanık erklärte, dass die Zahlungen innerhalb bestimmter Zeiträume im Rahmen des Programms zur Unterstützung des Erdgasverbrauchs erfolgen, und sagte: „In der ersten der Zahlungen, die wir in der Winterperiode geleistet haben, haben wir 366.524 Millionen TL an unsere 271,8 Haushalte gezahlt. In unserer zweiten Zahlung zahlen wir 178.261 Millionen TL an unsere 130,8 Haushalte. Somit werden wir im Rahmen des Programms zur Unterstützung des Erdgasverbrauchs in der Winterperiode bis Ende dieses Jahres insgesamt 544 Millionen TL Unterstützung für mehr als 402,6 Haushalte bereitgestellt haben.“

Bei chronischen Patienten mit ärztlichem Attest werden zusätzlich 5 % ausbezahlt.

Minister Yanık erinnerte daran, dass sie zusätzliche Zahlungen an chronische Patienten leisten werden, die einen Gesundheitsbericht haben, oder an Bürger, die auf das Gerät angewiesen sind, und sagte: „Unsere Bürger sind verpflichtet, die Berichtsinformationen über die Krankheit einzureichen, die sie zum Zeitpunkt der Antragstellung angegeben haben Anfrage. Zusätzlich zu der von uns festgelegten Höhe der Unterstützung zahlen wir 5 Prozent mehr an die Haushalte, in denen unsere Patienten leben.“ er sagte.

Es gibt Kriterien für die Förderung.

Damit Haushalte vom Programm „Unterstützung des Erdgasverbrauchs“ profitieren können, muss der Antragsteller:

• Als türkischer Staatsbürger,

• Beantragung des Förderprogramms über das E-Government-Portal,

• Wohnsitz im Kreis/in der Stadt mit Erdgasversorgung,

• Vorhandensein eines Erdgasabonnements, das an einen Prepaid- oder Postpaid-Zähler an der Wohnadresse angeschlossen ist

• Die zu zahlende Rechnung gehört zu der zur offiziellen Wohnadresse gehörenden Abonnentengruppe,

• Anspruchsentscheidung der zuständigen SYD-Stiftung,

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