Mieterhöhungsrate in Schulkantinen auf 25 Prozent festgelegt

Mieterhöhungsrate in Schulkantinen auf Prozent festgelegt
Mieterhöhungsrate in Schulkantinen auf 25 Prozent festgelegt

Die Verordnung, die die Änderung der Verordnung über die Schule-Eltern-Vereinigung des Ministeriums für Nationale Bildung enthält, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Gemäß dem der Verordnung hinzugefügten Übergangsartikel ist die bis zum 11 (einschließlich dieses Datums) vorzunehmende Mieterhöhung in den Mietpreisen der Mensen und ähnlichen Plätze in Schulen, deren Vertragslaufzeit ein Jahr überschreitet; Sie wird mit fünfundzwanzig Prozent des Mietpreises des vorangegangenen Mietjahres berechnet. Liegt die Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex des vorangegangenen Mietjahres unter fünfundzwanzig Prozent im Vergleich zum Zwölfmonatsdurchschnitt, gilt die Veränderungsrate. In der Zeit zwischen dem Startdatum des Studienjahres 9-2023 und dem Veröffentlichungsdatum der Verordnung zur Festlegung dieses Artikels (einschließlich dieser Daten) werden die gemäß den Bestimmungen des aktuellen Vertrags erhobenen Mieteinnahmen gemäß diesem Artikel und neu berechnet notwendige Inkasso-, Abzugs- und Erstattungstransaktionen werden durchgeführt.

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