Anmeldezeitraum von Geburtsveranstaltungen wurde verkürzt! Wie benachrichtige ich die Geburt über das E-Government-Gate?

Der Registrierungszeitraum für Geburtsereignisse wurde verkürzt. E So machen Sie eine Geburtsanzeige am State Gate
Anmeldezeitraum von Geburtsveranstaltungen wurde verkürzt! So erstellen Sie eine Geburtsanzeige über das E-Government-Gateway

Im Rahmen des von der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten des Innenministeriums im Jahr 2018 initiierten e-Birth-Projekts wurden die Studien zur Registrierung von Geburtsereignissen in den Bevölkerungsregistern im elektronischen Umfeld abgeschlossen.

In diesem Zusammenhang jeweils;

  • Es wurde sichergestellt, dass die Geburtsmeldungen von den Gesundheitseinrichtungen elektronisch an die Bevölkerungsdirektionen übermittelt wurden.
  • Auf Antrag der Mutter oder des Vaters wurde die Geburtsurkunde von den Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser der Stadt, Bildung und Forschung, Frauenheilkunde und Landeskrankenhäuser und Landesuniversitätskliniken) in die Bevölkerungsregister eingetragen.
  • Auf Basis der von den Gesundheitseinrichtungen übermittelten Geburtsmeldungen war es möglich, eine Geburtsmeldung der Mutter oder des Vaters per E-Government zu erstatten.

Mit der e-Birth-Anwendung wird die Geburtsregistrierung des Neugeborenen türkischer Staatsbürger von der Gesundheitseinrichtung durchgeführt, in der es geboren wurde, und seine Identität wird an die Adresse seiner Familie gesendet.

Mit der im Bevölkerungsdienstgesetz Nr. 5490 vorgenommenen Änderung wurde es den Bevölkerungsdirektionen sowie den dem Gesundheitsministerium angeschlossenen Gesundheitseinrichtungen ermöglicht, Geburtsereignisse in den Bevölkerungsregistern zu registrieren. Dank der Verordnung erfolgt die Geburtsmeldung von Babys, die in Gesundheitseinrichtungen geboren wurden und deren Namen ermittelt werden, in der Gesundheitseinrichtung, in der die Geburt stattfindet, ohne dass die Bevölkerungsämter aufgesucht werden müssen.

Personalausweise von Neugeborenen werden kostenlos an ihre Adressen gesendet

Damit in einer Gesundheitseinrichtung geborene Kinder eine Geburtsanzeige per e-Birth machen können, muss der Name des Kindes feststehen, die Eltern müssen türkische Staatsbürger sein, sie dürfen nicht aus der Gesundheitseinrichtung entlassen werden, in der die Geburt stattfand stattgefunden haben und bei der Gesundheitseinrichtung beantragt werden müssen. Personalausweise von Babys, deren Geburtsregistrierung in Gesundheitseinrichtungen durchgeführt wird, werden an ihre Adressen gesendet.

81 zugelassene Gesundheitseinrichtungen in 309 Provinzen

Insgesamt 81 Gesundheitseinrichtungen in 309 Provinzen wurden als Ergebnis der Ausbildung des Personals der Gesundheitseinrichtungen durch die Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten unseres Ministeriums im Rahmen der Umsetzung und der gemeinsamen Arbeit mit dem Ministerium zugelassen der Gesundheit. Künftig sollen die notwendigen Ausbildungs- und Infrastrukturarbeiten abgeschlossen und e-Birth in allen Gesundheitseinrichtungen eingeführt werden.

Mit den von der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten unseres Ministeriums durchgeführten Digitalisierungsprojekten wurden Bürokratie und Papierkram abgebaut und das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger erleichtert.

Bisher wurden 169.233 Kinder vollständig elektronisch von den Gesundheitseinrichtungen in die Melderegister eingetragen.

Geburtsanzeigen auch aus E-Government möglich!

Dank des von der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten zum E-Government hinzugefügten Dienstes „Geburtsmeldungsanwendung“ können türkische Staatsbürger nun die Geburtsmeldungen ihrer im Land und in einer Gesundheitseinrichtung geborenen Kinder über das einreichen E-Government-Portal.

Die E-Government-Anwendung wurde um den Dienst „Geburtsanzeige“ erweitert, der das Leben von Millionen von Bürgern erleichtert und den Bürgern die öffentlichen Dienstleistungen auf einfachste und effektivste Weise, in hoher Qualität, schnell, unterbrechungsfrei und ohne Unterbrechung zur Verfügung stellt sicheren Weg, von der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten.

Mit diesem Dienst werden die Anträge im Zusammenhang mit Geburtsmeldungen von Kindern türkischer Staatsbürger, die im Land geboren wurden, in der Gesundheitseinrichtung und deren Geburtsmeldung an das Zentrale Bevölkerungsverwaltungssystem (MERNIS) gesendet wird, an MERNIS übermittelt elektronische Signatur oder mobile Signatur via E-Government Die Registrierung von Geburtsereignissen in den Familienregistern wurde von den Bevölkerungsämtern bereitgestellt. Zum anderen wurde der Service „Neuer Geburtsmeldetermin“ für diejenigen ergänzt, die statt Geburtsmeldungen in der Gesundheitseinrichtung die kreisangehörigen Bevölkerungsdirektionen benachrichtigen möchten.

Wie benachrichtige ich die Geburt über das E-Government-Gate?

Mütter oder Väter mit türkischer Staatsangehörigkeit können innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt des Kindes über das System eine Geburtsanzeige beantragen. Beide Elternteile müssen türkische Staatsbürger sein. Durch die antragstellende Mutter oder den antragstellenden Vater per E-Government;

  • Kindername,
  • Name des Vaters (außerehelich)
  • Nach Eingabe der Daten der Person, die den Personalausweis der Republik Türkei erhält, und Auswahl der Adresse, an der das Kind registriert werden soll, wird der Antrag mit elektronischer oder mobiler Signatur unterzeichnet.

Anträge auf Geburtsmeldungen elektronisch per E-Government an MERNIS übermittelt; Der Ort, an dem sich die Wohnadresse des Antragstellers befindet, wird von der Bezirksbevölkerungsdirektion kontrolliert. Wenn im Geburtenregister oder im Namen des Kindes keine illegale Situation vorliegt, wird das Geburtsereignis im Bevölkerungsregister registriert und das System informiert den Antragsteller.

Für den Fall, dass bei der Geburtsanzeige eine rechtswidrige Situation festgestellt und der Antrag abgelehnt wird, teilt das System dem Antragsteller mit, dass der Antrag abgelehnt wurde, und es wird sichergestellt, dass die Person sich an die Bevölkerungsdirektion wendet.

956 Geburtsmeldungen, 144.230 Termine per E-Government erstellt

Die Zahl der Personen, die Geburtsmeldungen per E-Signatur oder mobiler Signatur auf E-Government vorgenommen haben, erreichte 956, und die Zahl der türkischen Staatsbürger, die über E-Government einen Termin mit den Standesämtern vereinbarten, geht aus der elektronisch übermittelten Geburtsanzeige hervor die Bevölkerungsdirektionen von Gesundheitseinrichtungen erreichten 144.230.

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