Bauarbeiten für die U-Bahn-Linie am Flughafen Yenikapı Atatürk

MA Yenikapi Atatürk Airport U-Bahn-Linienbau und elektromechanische Bauarbeiten
Bau der U-Bahn-Linie M1A Yenikapı-Atatürk am Flughafen und elektromechanische Bauarbeiten

Bauarbeiten für die U-Bahn-Linie am Flughafen Yenikapı Atatürk
METRO ISTANBUL INDUSTRY AND TRADE INC.

Bau- und elektromechanische Bauarbeiten an Stationen und Einrichtungen der M1A Light Metro Line werden im Rahmen eines offenen Ausschreibungsverfahrens gemäß Artikel 4734 des Gesetzes Nr. 19 über das öffentliche Beschaffungswesen ausgeschrieben, und Angebote werden nur in elektronischer Umgebung über EKAP entgegengenommen. Detaillierte Informationen zur Auktion finden Sie weiter unten:
HRN: 2022 / 1292151
1 Verwaltungs
a) Name: METRO İSTANBUL SANAYİ VE TİCARET A.Ş.
b) Adresse: YAVUZ SELİM MAH. METRO SK. NO: 3 34220 ESENLER / İSTANBUL
c) Telefon- und Faxnummer: 2125689970 - 2125688900
ç) Webseite, auf der die Ausschreibungsunterlagen per E-Signatur eingesehen und heruntergeladen werden können: https://ekap.kik.gov.tr/EKAP/

2-Bauarbeiten
a) Name: Bau- und elektromechanische Bauarbeiten an der Station und den Einrichtungen der leichten U-Bahn-Linie M1A
b) Qualität, Art und Menge:
Bau- und elektromechanische Arbeiten werden auf einer Gesamtfläche von 1 m7 an 5.000 Stationen der Linie M2A durchgeführt.
Ausführliche Informationen erhalten Sie aus den im Ausschreibungsdokument in EKAP enthaltenen Verwaltungsspezifikationen.
c) Bau-/Lieferort: Linie M1A (Flughafen Yenikapı-Atatürk).
ç) Dauer/Liefertermin: 400 (Vierhundert) Kalendertage ab Lieferort.
d) Datum des Vertragsbeginns: Innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung
Die Lieferung des Arbeitsplatzes beginnt.

3 das Tender
a) Datum und Uhrzeit des Angebots (Angebotsschluss): 30.12.2022 - 11:00 Uhr
b) Treffpunkt der Ausschreibungskommission (die Adresse, an der E-Angebote geöffnet werden): Yavuz Selim Mah. U-Bahn-St. No:3 Esenler / İSTANBUL Metro İstanbul A.Ş.

Die auf unserer Website veröffentlichten Ausschreibungsbekanntmachungen dienen nur der Information und stellen nicht das Originaldokument dar. Das Originaldokument gilt für die Unterschiede zwischen den veröffentlichten Dokumenten und den ursprünglichen Ausschreibungsdokumenten.

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