Verstärkte Unterstützung für die Entwicklung des ländlichen Raums

Verstärkte Unterstützung für die Entwicklung des ländlichen Raums
Verstärkte Unterstützung für die Entwicklung des ländlichen Raums

Das Kommuniqué zur Änderung des Kommuniqués zur Änderung des Kommuniqués zur Unterstützung von landwirtschaftlichen Investitionen im Rahmen der Förderung der ländlichen Entwicklung und das Kommuniqué zur Änderung des Kommuniqués zur Förderung von Investitionen in die ländliche Wirtschaftsinfrastruktur im Rahmen der Förderung der ländlichen Entwicklung wurden im Amtsblatt veröffentlicht und unterzeichnet Macht.

Gemäß dem Kommuniqué zur Unterstützung von Wirtschaftsinvestitionen auf der Grundlage der Landwirtschaft wurden die Obergrenzen des Projektbetrags auf der Grundlage des Zuschusses ohne Mehrwertsteuer von 5 Millionen TL auf 7 Millionen TL für Anträge auf neue Einrichtungen erhöht. Die Beträge wurden von 3,5 Millionen Lira auf 5 Millionen Lira für Anträge zur Vervollständigung teilweise getätigter Investitionen und von 3 Millionen Lira auf 4 Millionen Lira für Anträge mit Kapazitätserweiterung und technologischer Erneuerung und/oder Modernisierung erhöht.

Gemäß dem Kommuniqué über die Unterstützung von Investitionen in die ländliche Wirtschaftsinfrastruktur wurde die Obergrenze des Projektbetrags, der die Grundlage für den Zuschuss bildet, von 300 Lira auf 500 Lire ohne Mehrwertsteuer für Anträge auf Unterstützung beim Kauf von Maschinen und Ausrüstung erhöht im Rahmen des Businessplans A. Ein Geschäftsplan deckt 5 Prozent der Zuschüsse von 500 bis 50 Lira ab.

Für Anträge zu Investitionsfragen im Rahmen des B-Geschäftsplans wurde die Obergrenze des Projektbetrags auf der Grundlage des Zuschusses von 600 Lira auf 1 Million Lire ohne Mehrwertsteuer erhöht.

Im Rahmen des B-Geschäftsplans werden Anträge auf Technologieerneuerung und/oder Modernisierung durch die Kapazitätserweiterung von kleinen Familienunternehmen unterstützt, die über bis zu 5 Dekar landwirtschaftliche Flächen verfügen, auf denen landwirtschaftliche Tätigkeiten in Pflanzenproduktionsbetrieben durchgeführt werden, und kleine Rinderhaltungen bis 50 Stück Rinder oder bis 300 Stück Schafe in Viehhaltungsbetrieben in den Anwendungsbereich aufgenommen.

Für Anträge im Rahmen des Businessplans A entfällt die Wohnsitzpflicht des Antragstellers am Investitionsort.

Fertigationslösungen (Düngung mit Bewässerung) in Anwendungen der intelligenten Landwirtschaft wurden in den Förderumfang aufgenommen.

Darüber hinaus wurde bei der Bestimmung der Investitionsbudgets der Bundesländer die Koeffizientenberechnung um das Kriterium ergänzt, ob das Bundesland in den Geltungsbereich des Aktionsplans Urbane Landwirtschaft fällt.

Die Bewerbungen beginnen nach der Veröffentlichung der aktuellen Bewerbungsleitfäden zu den betreffenden Kommuniqués.

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Hinterlasse eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*