Wann werden Diesel- und Düngersubventionen für Getreide gezahlt?

Diesel- und Düngersubventionen für Getreide werden frühzeitig gezahlt
Diesel- und Düngersubventionen für Getreide werden frühzeitig gezahlt

Bei Getreide, Diesel und Dünger wird die Förderung für das Produktionsjahr 2022 ab diesem Jahr gezahlt. Der Präsidialbeschluss über die Zahlung von Subventionen für Diesel und Düngemittel für das Getreide im Jahr 2022 und die Deckung der Finanzierungskosten dieser Zahlungen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dem Beschluss wurden die Verfahren und Grundsätze zur Zahlung der Diesel- und Düngemittelförderung ab dem Produktionsjahr 2022 landwirtschaftliche Förderungen bei Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Triticale und Reis) ab 2022 festgelegt.

Landwirtschaftliche Förderbeträge in diesem Rahmen können von der Ziraat Bank auf Antrag der Erzeuger, die diese Beträge verdient haben, durch Gewährung eines Darlehens mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2023 gewährt werden, sofern es dem Förderzweck entsprechend verwendet wird.

Für den Fall, dass die Unterstützungszahlung an die Produzenten durch Inanspruchnahme des Bankdarlehens geleistet wird, wird der bis zur Fälligkeit des Darlehens anfallende Zinsbetrag vom Ministerium für Finanzen und Finanzen im Rahmen des Einkommensausfalls bei der Bank hinterlegt Zahlungen und die Hauptzahlungen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft im Namen der landwirtschaftlichen Erzeuger.

Die Liste für die Abschlagszahlungen der Erzeuger wird in diesem Jahr vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft an die Bank gesendet, und der Förderzahlungskalender wird der Bank im Jahr 2023 zugesandt.

Die Verwendung des Darlehens hängt von der Festsetzung der Abschlagszahlung und dem Antrag des Herstellers bei der Bank ab. Im Rahmen dieser Entscheidung werden die Bestimmung der Kreditvergabekriterien, die Belastung, die Auszahlung, die Nachverfolgung und das Inkasso der Hersteller, denen Kredite zugeteilt werden, gemäß den bankeigenen Verfahren und Rechtsvorschriften durchgeführt.

Im Rahmen der Haushaltsfazilitäten der Zentralregierung können Darlehen vor Fälligkeit geschlossen werden.

Die Höhe des Einkommensverlustes aufgrund der von der Bank im Rahmen des Beschlusses gewährten Darlehen wird auf der Grundlage der aktuellen Zinssätze berechnet, die von der Bank zum Zeitpunkt der Verzinsung – im Falle einer vorzeitigen Schließung zum Stichtag – angewandt werden des Darlehensabschlusses. In diesem Zusammenhang werden Einkommensverlustzahlungen, die das Ministerium für Finanzen und Finanzen im Namen landwirtschaftlicher Erzeuger unter Verwendung von Darlehen leistet, aus den dem entsprechenden Abschnitt des Haushaltsplans des Ministeriums zugewiesenen Mitteln gedeckt.

LANDWIRTE ZAHLEN KEINE ZINSEN, PROVISIONEN UND BITT

Wird das Darlehen vor Fälligkeit geschlossen, erfolgt für die Restlaufzeit keine Nachzahlung an die Bank.

Der Zinsbetrag aus vorzeitigen Zahlungen wird vom Ministerium für Finanzen und Finanzen im Rahmen der Einkommensverlustzahlungen gezahlt, und Provisionen und BSMV-Kosten werden aus dem Haushalt 2023 des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft gezahlt.

In diesem Zusammenhang Zinsen, BITT, Provision etc. seitens der Landwirte. Auf Namen werden keine Zahlungen geleistet.

Ertragsausfallzahlungen erfolgen, nachdem die Bank die bis zum Ende der Fälligkeit – dem vorgezogenen Abschlusstermin – für die im Rahmen dieser Entscheidung gewährten Kredite berechneten und nach eigenen Aufzeichnungen abgeschlossenen Ertragsausfallbeträge am Ende des betreffenden Zeitraums übermittelt hat das vom Ministerium für Finanzen und Finanzen mitgeteilte Format. Bis zum Abschluss der landwirtschaftlichen Stützungszahlungen im Rahmen dieser Entscheidung erfolgt keine Auszahlung der nicht in Anspruch genommenen Kredite an die Bank.

Somit wird es unseren Weizen-, Gersten-, Roggen-, Hafer-, Triticale- und Reisproduzenten möglich sein, vor etwa 6 Monaten von Diesel- und Düngemittelunterstützung zu profitieren.

Der Beschluss trat mit Wirkung vom 20. Oktober 2022 in Kraft.

Die Landwirte müssen eine Identifizierung vornehmen, indem sie online oder persönlich bei der zuständigen Zweigstelle über das Internet-Banking/die mobile Anwendung der Ziraat Bank einen Antrag stellen.

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