EUTR, EU-Holzhandelsverordnung

EUTR, EU-Holzhandelsverordnung
EUTR, EU-Holzhandelsverordnung

Die steigende Nachfrage nach Holz hat leider dazu geführt, dass sich der Handel mit illegal geschlagenem Holz entwickelt hat. Es ist zu betonen, dass der illegale Holzeinschlag einen großen negativen Einfluss auf die Umwelt ausübt. Darüber hinaus ist der Handel mit illegal geschlagenem Holz auch eine Bedrohung für alle Unternehmen des Holzsektors, die die geltenden Rechtsvorschriften beachten.

Damit negative soziale und wirtschaftliche Auswirkungen des Handels mit illegal geschlagenem Holz verhindert werden, wurde die Verordnung Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates oder Holzhandelsverordnung der Europäischen Union (EUTR) bearbeitet. Die EUTR Verordnung ist am 3. März 2013 in Kraft getreten.

Was ist die EUTR?

Man muss sich dessen bewusst sein, dass die EUTR für die europäische Union und Norwegen, Island sowie Liechtenstein gilt. Gemäß der EUTR müssen sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen, die mit Holz bzw. mit Holzprodukten handeln, drei wichtige Regeln beachten. Es handelt sich um:

  • Die Sorgfaltspflicht – alle Unternehmen, die Holz und Holzprodukte importieren, müssen eine Sorgfaltsprüfung jeder Lieferkette durchführen. Diese Sorgfaltsprüfung hat zum Ziel, den Handel mit illegal geschlagenem Holz zu verhindern;
  • Den Verbot, mit illegal geschlagenem Holz und Produkten aus diesem Holz in der EU zu handeln. Unternehmen, die Holz importieren, dürfen nur dieses Holz auf den EU-Markt bringen, die den Rechtsvorschriften in dem Land entspricht, wo es geschlagen wurde;
  • Die Rückverfolgbarkeit – Händler sind verpflichtet, sowohl ihre Lieferanten als auch ihre Kunden zu identifizieren und zu dokumentieren.

Welche Informationen benötigt ein Unternehmen für sein Sorgfaltspflichtsystem?

Es ist nicht zu leugnen, dass die Sorgfaltspflicht ein sehr wichtiges Element der EUTR darstellt. Alle Unternehmen, die Holz in die Europäische Union importieren, sind verpflichtet, ein Sorgfaltspflichtsystem zu verwenden. Dieses System enthält:

  • die von dem Unternehmen gesammelten Informationen;
  • eine ausführliche Dokumentation, die die Risikobewertung betrifft;
  • die Informationen über alle Risikominderungsmaßnahmen, die ergriffen wurden.

Was ist bei der Risikobewertung wichtig? Unternehmen, die Holz importieren, sollten einen ausreichenden Zugang zu Informationen über die Herkunft des importierenden Holzes haben. Damit potenzielle Risiken richtig bewertet werden können, müssen alle Dokumente der Lieferkette gründlich analysiert werden. Erst nach der Risikobewertung können eventuelle Risikominderungsmaßnahmen geplant werden. Zu oft ergriffenen Risikominderungsmaßnahmen gehört z. B. der Kauf von zertifiziertem Holz.

Händler und Marktteilnehmer nach der EUTR

In der EUTR wird zwischen den Marktteilnehmern und Händlern unterscheidet. Wo liegt der Unterschied? Als Marktteilnehmer werden alle Unternehmen bezeichnet, die Holz auf den europäischen Markt bringen. Auch die Importter müssen ein Sorgfaltspflichtsystem verwenden, um das Risiko des Inverkehrbringens von illegal geschlagenem Holz zu reduzieren. Es ist zu betonen, dass dieses System auf dem neuesten Stand gehalten werden muss. Nach der EUTR sind Händler diese Unternehmen, die mit bereits importiertem Holz in der EU handeln. Alle Händler sind dazu verpflichtet, ihre Geschäftspartner (sowohl andere Händler als auch Marktteilnehmer) zu identifizieren und zu dokumentieren.

Wichtig: Alle im Sorgfaltspflichtsystem gesammelten Informationen müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Ein Sorgfaltspflichtsystem (Due Diligence System, DDS) ermöglicht den Marktteilnehmern und Händlern, jederzeit beweisen zu können, dass ihr Holz legal geerntet wurde.

Möchten Sie bestätigen, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen der EUTR erfüllt? Wenden Sie sich an eine akkreditierte Zertifizierungsstelle, die eine EUTR-Konformitätsprüfung auf Ihren Wunsch durchführen kann.

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