Erhöhte Unterstützung für Landwirte gegen Kartoffelwarze

Erhöhte Unterstützung für Landwirte gegen Kartoffelwarze
Erhöhte Unterstützung für Landwirte gegen Kartoffelwarze

Die Höhe der Unterstützungszahlung an die im Farmer Registration System (ÇKS) registrierten Landwirte in Gebieten, in denen der Anbau aufgrund der Kartoffelwarzenkrankheit verboten ist, wurde auf 125 Lire pro Dekar erhöht.

Das vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft ausgearbeitete Kommuniqué über die Unterstützung in den Gebieten mit Kartoffelwarzen und in der Sicherheitszone wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Mit dem Kommuniqué wurde das im Amtsblatt vom 14. November 2019 veröffentlichte gleichnamige Gesetz aufgehoben.

Dementsprechend können Landwirte, deren Produkt- und Parzelleninformationen der Produktionssaison im ÇKS registriert sind, von der Unterstützung profitieren.

In den Gebieten, in denen Kartoffelwarzen gesehen werden, und in den Gebieten der für Kartoffelwarzen eingerichteten Sicherheitszone, wenn Ersatzkulturen als Quarantänemaßnahme angebaut werden oder diese Flächen brach liegen, wird eine Unterstützungszahlung von 2022 Lire pro Dekar geleistet die im ÇKS enthaltenen Landwirte für die alternativen Anwendungen der Produktionssaison 125. In der aufgehobenen Verordnung wurde dieser Betrag auf 110 Lire pro Dekar festgesetzt.

Der Zahlungsplan für die Unterstützung wird ab diesem Jahr vom Ministerium auf der Grundlage der Aussaat und Pflanzung sowie der Bracheanwendung festgelegt und alle 3 Jahre an dieselbe Fläche gezahlt. Die Zahlung, die 3 Jahre abdecken wird, wird in diesem Jahr erfolgen.

ANMELDUNG BIS ZUM 21. NOVEMBER ERFORDERLICH

Landwirte, die die betreffende Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, müssen sich bis zum 21. November 2022 an die Provinz- oder Bezirksdirektionen wenden, bei denen sie registriert sind. Anträge müssen innerhalb des Jahres und Zeitraums gestellt werden.

Das Ministerium wird ermächtigt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Überwachung der Unterstützungszahlungen sicherzustellen. Bei den hierfür durchzuführenden Studien werden bei Bedarf die Dienste anderer öffentlicher Einrichtungen und Organisationen, Genossenschaften, Landwirtschaftskammern und Verbände in Anspruch genommen.

Die Kontrolle der ihnen vorgelegten und der von ihnen erstellten Unterlagen obliegt den jeweiligen Referaten. Gegen diejenigen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen und unlautere Zahlungen verursachen, sowie diejenigen, die gefälschte oder inhaltlich unrealistische Dokumente ausstellen und verwenden, werden die erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen ergriffen und gerichtliche und strafrechtliche Schritte eingeleitet.

Die notwendige Finanzierung der Unterstützungszahlungen erfolgt durch Zuweisung aus dem jeweiligen Ausgabenposten des Haushaltsplans.

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