Umweltministerium rekrutiert 88 unter Vertrag genommene Umweltingenieure

Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel rekrutiert Hilfspersonal
Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel

Gemäß Ergebnis der vom Präsidium der Messauswahl- und Vermittlungsstelle (ÖSYM) am 18 durchgeführten öffentlichen Personalauswahlprüfung, 09/B des Beamtengesetzes Nr. 2022 an den Grenzübergängen im Bedarfsfall einzusetzen die Provinzorganisation des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel Laut dem Artikel wird ein beauftragter Umweltingenieur durch die Präsidentschaft des Zentrums für die Auswahl und Vermittlung von Messungen eingestellt.

Nach Bekanntgabe der Vermittlungsergebnisse auf der ÖSYM-Homepage werden die Bewerbungstermine für die Aufnahme in die eingesetzten Serviceeinheiten, die einzufordernden Unterlagen und weitere Erläuterungen auf der Homepage des Ministeriums bekannt gegeben Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel (csb.gov.tr).

Es werden keine Unterlagen vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel an die von ÖSYM vermittelten Personen versandt.

Bevor Sie eine Auswahl treffen, sollten die folgenden Bedingungen sorgfältig geprüft werden.

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ALLGEMEINE ANWENDUNGSBEDINGUNGEN

2.1.1 Für diejenigen, die es vorziehen, in die ausgeschriebenen Positionen versetzt zu werden, gelten die Bestimmungen von Paragraph (B) von Artikel 657 des Beamtengesetzes Nr. 4 und die Paragraphen 48, (*), 1, 4, 5 und 6 von Paragraph (A) von Artikel 7 desselben Gesetzes und die Grundsätze für die Beschäftigung von Vertragspersonal, die mit dem Ministerratsbeschluss vom 6 mit der Nummer 6/1978 in Kraft gesetzt wurden.

Bewerber, die die vertraglich vereinbarten Positionen in diesem Präferenzleitfaden bevorzugen, müssen türkische Staatsbürger gemäß Artikel 657 Unterabsatz (A) des Beamtengesetzes Nr. 48 sein. (Mit dem vorläufigen Artikel 1 des Gesetzesdekrets Nr. 27 vom 06 wurde verfügt, dass diese Bedingung für diejenigen türkischer Abstammung, die aus Bulgarien in die Türkei eingewandert sind, nicht beantragt wird.

In diesem Zusammenhang können Kandidaten, deren Nationalität als „TC“ (einschließlich Einwanderung aus Bulgarien) im ÖSYM-Bewerberverarbeitungssystem registriert ist, eine Auswahl in KPSS treffen. Kandidaten, deren Nationalität als „TRNC“, „Those Under the Scope of Law No. 2527“, „Foreign Nationals“ und/oder „Blaue Karte“ im ÖSYM-Kandidatenbearbeitungssystem registriert ist, können in KPSS keine Wahl treffen.

2.1.2 Die Arbeiten und Transaktionen im Zusammenhang mit den Kandidaten, die in diesem Leitfaden in die Positionen des Vertragspersonals versetzt werden, werden in Übereinstimmung mit den einschlägigen Artikeln des Beamtengesetzes Nr. 657 und den „Grundsätzen für die Beschäftigung von Vertragspersonal“ ausgeführt ", das mit dem Ministerratsbeschluss vom 6 mit der Nummer 6/1978 in Kraft gesetzt wurde. . Kandidaten, die keine der in den oben genannten Gesetzen und Grundsätzen festgelegten Bedingungen erfüllen, werden nicht eingestellt, auch wenn sie vermittelt wurden. Mit Ausnahme der in Anhang 7 der GRUNDSÄTZE ZUR BESCHÄFTIGUNG VON VERTRAGSPERSONALEN aufgeführten Ausnahmen jedoch diejenigen, die in der Position von Vertragsingenieuren in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen beschäftigt sind

Wenn sie in Positionen mit demselben im Leitfaden angegebenen Titel eingesetzt werden, werden sie nicht vom Ministerium ernannt.
2.1.3 Kandidaten, die in die Positionen des Vertragspersonals versetzt werden, mit Ausnahme der Ausnahmen im vierten Absatz von Anhang 1 der Grundsätze für die Beschäftigung von Vertragspersonal, im dritten Absatz der „Vertragskündigung des Vertragspersonals aufgrund der Verletzung von die Dienstvertragsgrundsätze oder den Vertrag innerhalb der Vertragslaufzeit einseitig verändern. Im Falle der Kündigung kann er nicht wieder in vertragliche Personalpositionen öffentlicher Einrichtungen und Organisationen übernommen werden, es sei denn, dass ein Jahr seit dem Zeitpunkt der Kündigung vergangen ist.“ vorbehaltlich seiner Bereitstellung. Selbst wenn sie platziert werden, werden diejenigen, bei denen festgestellt wird, dass sie gegen diese Bestimmung verstoßen, nicht vom Ministerium ernannt.

2.1.4 Alters- oder Altersrentenempfänger der Sozialversicherungsanstalt werden vom Ministerium nicht ernannt, auch wenn ihre Vermittlung erfolgt ist.

2.1.5 Bei den Kandidaten, deren Vermittlungsverfahren durchgeführt wurden, werden gemäß Artikel 7315 des Gesetzes Nr. 3 über Sicherheitsermittlungen und Archivrecherchen Sicherheitsuntersuchungen und Archivrecherchen durchgeführt. (Falls das Ergebnis positiv ist, werden die entsprechenden Personen ernannt)

2.1.6 Bewerberinnen und Bewerber, die die allgemeinen und besonderen Bewerbungsvoraussetzungen sowie die Qualifikation der zu besetzenden Stelle nicht erfüllen und trotz Erfüllung der erforderlichen Qualifikationen und Voraussetzungen die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht einreichen, werden nicht eingestellt .

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